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23.07.02
15:08 Uhr
CDU

Frauke Tengler: Vereinheitlichung nur auf geringem Niveau!

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 308/02 vom 23. Juli 2002 Drogenpolitik Frauke Tengler: Vereinheitlichung nur auf geringem Niveau! Zu dem Vorstoß des rheinland-pfälzischen Justizministers Mertin (FDP) und der Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand, MdL, erklärte die drogenpolitische Sprecherin der CDU- Landtagsfraktion, Frauke Tengler: „Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich nach wie vor gegen die Legalisierung und Bagatellisierung illegaler Drogen aus.“
Frauke Tengler lehnte deshalb den Vorschlag des rheinland-pfälzischen Justizministers ab, den Besitz von bis zu 20 g Haschisch nur als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.
„Ich stimme der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk (SPD) zu, die die Einstufung als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat ablehnt, weil so der Drogenbesitz in seiner Bedeutung herabgesetzt würde“, so Frauke Tengler weiter.
Tengler sprach sich jedoch auch dafür aus, die Definition über eine „geringe Menge“ bundesweit zu vereinheitlichen. „Es geht mir in erster Linie darum, die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu vereinfachen. Unsere Beamten müssen sich auf die wirklich wichtigen Aufgaben in der Bekämpfung der Drogenkriminalität konzentrieren können.“
Eine Vereinheitlichung der Definition einer geringen Menge darf sich aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion jedoch keineswegs auf dem „absurd hohen Niveau“ der schleswig-holsteinischen Definition einpendeln. Die in Schleswig-Holstein geltende 30 g-Grenze ist aus Sicht der CDU viel zu hoch. Ebenso ist der vom rheinland- pfälzischen Justizminister vorgeschlagene Grenzwert von 20 g nach Meinung der CDU-Landtagsfraktion realitätsfern.
„Die einschlägigen Erfahrungen zeigen doch, dass sich kaum ein Dealer mit mehr als 20 g frei bewegt. 20 g Haschisch reichen einem durchschnittlichen Konsumenten mehr als einen Monat. Es ist mir schleierhaft, wie bei dieser Menge nur ein Eigenkonsum unterstellt werden kann,“ so Frauke Tengler.