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19.06.02
17:39 Uhr
CDU

Brita Schmitz-Hübsch: Verwaltungspreise bleiben ausge-klammert

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 259/02 vom 19. Juni 2002 Wirtschaftspolitik TOP 18 und 30 Brita Schmitz-Hübsch: Verwaltungspreise bleiben ausgeklammert
Die Anfrage von Rot-Grün zu möglichen Preiserhöhungen im Zuge der Euro-Umstellung wäre begrüßenswert, wenn sie umfassend fragen und sich auf alle Preiserhöhungen in unserem Land beziehen würde. Das ist aber leider nicht der Fall. Der Antrag fragt nur Preiserhöhungen bei der Wirtschaft ab. Preiserhöhungen, die mit Hilfe des Innenministers Buß bewusst herbeigeführt worden sind, kennen die Regierungsfraktionen entweder nicht oder sie nehmen sie nicht zur Kenntnis. Erneut ist dies ein Beweis für die eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit der Politiker von Rot-Grün.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine grundsätzliche Bemerkung zur Preisbildung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Bereich in Deutschland. Es gibt einen wesentlichen Unterschied: Die Preise in der Wirtschaft bilden sich im Wettbewerb, die Preise für Leistungen der öffentlichen Hand werden administriert, d.h. sie werden von Amts wegen festgesetzt.
Damit ist die letzte Frage im SPD-Antrag bereits beantwortet: Hat sich das Verbraucherverhalten geändert? Ja, natürlich hat es sich geändert. An allen Orten hören wir die Klagen des Einzelhandels über die Kaufzurückhaltung der Verbraucher im ersten Halbjahr 2002. Es gab schon den Vorschlag aus Einzelhandelskreisen, die Mehrwertsteuer vorübergehend abzusenken, um auf diese Weise einen Nachfrageschub auszulösen. Und für den 1. Juli 2002 rufen Verbraucherverbände und Privatleute zu einem allgemeinen Kaufboykott auf. Das Verbraucherverhalten ist also eindeutig!
Welche Initiativen plant die Landesregierung, um die Interessen der Verbraucher zu schützen? Hier sehe ich der Antwort der Landesregierung mit Interesse entgegen. Es ist nicht anzuraten, in die Preisbildung in Wettbewerbsmärkten staatlicherseits einzugreifen. Wie sollte das auch geschehen? Durch die Festsetzung von Höchstpreisen? Durch die Begrenzung von Preissprüngen? So etwas wollen wir nicht haben. Der Staat hat hier keine Handlungskompetenz, und wenn er sie sich anmaßt, geschieht das zum Nachteil aller.
Anders ist es aber bei den Preisen, die der Innenminister dieses Landes mit den Kreisen und Kreisfreien Städten zum 1. Januar 2002 ausgehandelt hat. Meine Fraktion fordert unverzüglich eine Initiative der Landesregierung zur Überprüfung der Gebühren in der Baugebühren-Verordnung. Hier ist sie nämlich zuständig, die Landesregierung, hier hat sie Handlungs- und Entscheidungskompetenz!
Fast alle Gebühren in dieser Verordnung sind erheblich angehoben worden, einige sogar um 100%, wie z.B. die Gebühr für die Auskünfte aus den Baulastenverzeichnissen der Bauordnungsämter. Die Hinweise auf die Kostensteigerungen bei den kommunalen Behörden verfangen nicht. Denn die Tatsache, dass diese Kostensteigerungen just zur Euro-Umstellung erkannt wurden, ist eine so wundersame Fügung, dass sie nicht mehr glaubhaft ist. Nein, hier wurde die Gunst der Stunde genutzt, und man hat gehofft, dass die betroffenen Bürger es nicht merken und wenn sie es doch merken, dass sie stillhalten.
Doch einige Bürger haben nicht stillgehalten und sich bei der Opposition beschwert. Der wurde von der Landesregierung auf Nachfrage übrigens mitgeteilt, dass solche Gebührenanhebungen auch dann besonders gerechtfertigt seien, wenn die geforderten Leistungen der öffentlichen Hand dem Antragsteller einen wirtschaftlichen Nutzen brächten. Auch dieses Argument zieht nicht. Denn: Die öffentliche Hand hat hier durch die Führung der notwendigen Register eine Monopolstellung, die sie mit einer Verteuerung um 100% erbarmungslos ausnutzt. Gäbe es Wettbewerb, könnte der Antragsteller seinen Zulieferer wechseln. Hier hat er jedoch keine Möglichkeit!
Dass es auch anders geht, zeigt der Bund mit seinem „Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“, kurz Kostenordnung genannt. Unbeglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch kosteten vorher 20 DM, heute 10 Euro. Beglaubigte Abschriften früher 35 DM, heute 18 Euro.
Ich fordere die Landesregierung auf, diesen Fall zum Vorbild zu nehmen und die Preise in der Baugebührenverordnung gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten noch einmal zu überprüfen. Dies ist das Mindeste, was Sie tun müssen, um den Vorwurf der Beihilfe zum Abzocken der Bürger von sich abzuwenden.
Um die Sache zu beschleunigen, fordere ich Abstimmung in der Sache.