Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.03.02
16:59 Uhr
CDU

Heinz Maurus: Land soll Vermittlungsausschuss anrufen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 131/02 vom 20. März 2002
TOP 13 Heinz Maurus: Land soll Vermittlungsausschuss anrufen

Im September letzten Jahres haben wir zum 2. Seeschifffahrtsanpassungsgesetz hier in diesem Hause in großer Übereinstimmung Stellung genommen und deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Seeunfalluntersuchung absolut praxisfremd ist und zu keiner Verbesserung des Verfahrens beitragen kann. Nicht öffentliche Sitzungen, Aufgabe der Zweistufigkeit des Verfahrens, mögliche Interessenkollision innerhalb einer Behörde und die Anlehnung von Seeunfalluntersuchungen an das Verfahren bei Flugunfalluntersuchungen waren, hier stichwortartig genannt, Gegenstand unserer Kritik. Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag in 3. Lesung am 21.02.2002 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und CDU/CSU bei Enthaltung der PDS den im Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen des Bundestages leicht veränderten Regierungsentwurf angenommen. Mit Recht urteilte der Schleswig-Holsteinische Journalistenverband in einer Pressemitteilung, ich zitiere auszugsweise: „Unter völliger Missachtung einer Vielzahl von warnenden Stimmen, insbesondere aus den Küstenländern, ist damit ein Gesetz durchgeboxt worden, das Bürgernähe und Transparenz bei Verfahren von öffentlichem Interesse diametral entgegensteht. Diese von der Bundestagsmehrheit beschlossene Lex Pallas wird künftig Kritik an dilettantischem Krisenmanagement, wie im Fall der Pallas-Havarie vor der Deutschen Nordseeküste, bereits im Ansatz ersticken.

Dieser vorliegende Gesetzesentwurf darf nicht Rechtskraft erlangen, weil durch ihn das bisher unabhängige öffentlich tagende Seeamtsgericht zugunsten eines internen Behördenverfahrens abgeschafft werden soll, weil hochkompetente Fachleute wie Kapitäne, Lotsen und Rechtsanwälte aus dem Ehrenamt zugunsten weisungsgebundener Behördenbeauftragter ausgesperrt werden sollen, weil die bisherigen Sofortmaßnahmen der Seeämter wie z. B. Patententzug bei Trunkenheit von Steuerleuten zugunsten eines bis zu 12 Monate dauernden bürokratischen Verfahrens abgeschafft werden sollen, weil auf der Basis von Seeamtsansprüchen, die bisher in 70 % der Fälle zu außergerichtlichen Vergleichen geführt haben, eine Einigung nicht mehr möglich sein soll und weil es jetzt zu langwierigen Verhandlungen vor den Zivil- und Strafgerichten kommen wird. Alles wird wesentlich teurer und komplizierter. Das sagen die Reeder, die Hafenlotsen, die Fachleute von Greenpeace und die Betriebsräte. Die Versicherungskosten werden steigen, das sagen die Vertreter der Kleinschifffahrt. Alle befürchten eine Rufschädigung durch unkontrollierbare Verfahren. Nur das Bundesverkehrsministerium behält in Zukunft stets eine weiße Weste. Es gibt noch einen weiteren Punkt, über den die Öffentlichkeit ständig falsch informiert worden ist. Ausgangspunkte der Gesetzesinitiative ist die EG-Richtlinie 1999/35, die die Mitglieder der IMO verpflichtet, den Code A 849 (20) bei der Untersuchung von Schiffsunfällen anzuwenden. Andere EU-Länder haben mit einer Rechtsanpassung darauf reagiert. Auch das wäre bei uns durch die Änderung von zwei Paragraphen möglich gewesen. Ohne aufwändiges Gesetz wäre das bei uns machbar und so sehen es ja Gott sei Dank auch die Bundesländer wie auch die Mehrzahl der Rechtsexperten, die in der öffentlichen Anhörung des Bundesverkehrsausschusses vorgetragen haben. Statt mit einem 26 Seiten umfassenden umfangreichen Gesetz wäre das Problem mit einem kleinen Artikelgesetz zu lösen, praxisfreundlich und bedarfsgerecht. Von daher unternehmen wir heute noch einmal gemeinsam interfraktionell den Vorstoß zu einer praktikableren vernünftigen Lösung. Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gemeinsam mit den übrigen Küstenländern von ihren Rechten gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und Einspruchseinlegung Gebrauch zu machen bzw. im Falle der Bejahung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß Artikel 84 Absatz 1 Grundgesetz die Zustimmung zu dem jetzt vorliegenden Gesetz zu verweigern. Wir brauchen hier an der Küste, wir brauchen im Bereich der Seeunfälle praktikable praxisgerechte Lösungen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sind diese nicht zu erreichen.