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20.03.02
15:44 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Probleme bleiben ungelöst

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 129/02 vom 20. März 2002
TOP 7 Thorsten Geißler: Probleme bleiben ungelöst

Zum wiederholten Mal, teils auf Initiative meiner Fraktion, teils und auch diesmal wieder auf Initiative der FDP befasst sich dieser Landtag mit einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage zur Lage der Justiz in unserem Land.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und der anderen Dienststellen der Justizverwaltung, die an der Erarbeitung der Antwort beteiligt waren, gilt der Dank der CDU-Landtagsfraktion.
In den Debatten der vergangenen Jahre sind die Probleme, mit denen die Justiz in unserem Lande zu kämpfen hat, immer wieder in aller Klarheit angesprochen worden. Ich hatte gehofft, dass die Landesregierung dies zum Anlass nehmen würde, die Lösung dieser Probleme nachdrücklich voranzutreiben. Leider ist dies nur in Teilbereichen geschehen, zahlreiche Probleme sind nach wie vor ungelöst.
Die Lage der Justiz in unserem Land ist gekennzeichnet durch
- stark belastete, teilweise überlastete Gerichte - daraus resultierende lange, teilweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger völlig unakzeptable Verfahrensdauern - überlastete Strafkammern bei den großen Landgerichten - überlange Wartezeiten für das Referendariat und - überbelegte, immer noch veraltete Justizvollzugsanstalten.
Im einzelnen:
Die Zugänge in Zivilsachen bei den Amtsgerichten sind im Berichtszeitraum nur leicht rückläufig, bei Familien-, Bußgeld- und Strafsachen sind sie ansteigend.
Die Zivil- und Strafsachen I. Instanz bei den Landgerichten sind ansteigend, beim Oberlandesgericht steigen die Berufungen in Zivilsachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Hoch belastet sind auch die Staatsanwaltschaften unseres Landes, die in Folge der hohen Kriminalität in unserem Bundesland im Jahr 2000 140065 neue Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter zu bearbeiten hatten.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilsachen hat sich trotz von der Landesregierung werbewirksamen vermarkteter Modernisierung, trotz zusätzlicher EDV nur leicht verringert und liegt unverändert fast überall über dem Bundesdurchschnitt. Wenn gegen ein amtsrichterliches Urteil Berufung einlegt wird, müssen die Parteien in unserem Bundesland im Durchschnitt immer noch nahezu ein Jahr auf ihr Recht warten. Nicht zuletzt für viele mittelständische Unternehmer stellt dies ein erhebliches Problem dar.
Berufungen in Zivilsachen bei unserem Oberlandesgericht dauern im Schnitt 13,5 Monate, damit 5 Monate länger als im Schnitt aller Bundesländer.
Bei den Fachgerichtsbarkeiten hat sich die Verfahrensdauer teilweise erheblich verlängert.
Besonders dramatisch ist die Situation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. 18,9 Monate dauert im Schnitt ein Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, 7,4 Monate länger als im Jahr 1995. Eine anschließende Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht dauert dann im Schnitt noch einmal 12,6 Monate, gegenüber 5,9 Monaten im Jahre 1995. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger völlig unzumutbar, mehr als anderthalb Jahre, für den Fall einer Berufung sogar länger als 31 Monate auf ihr Recht warten zu müssen. Ich hätte mir daher gewünscht, dass die Antwort der Landesregierung nicht nur schlicht diese alarmierenden Zahlen genannt hätte, sondern uns auch mitgeteilt hätte, worin die Ursachen für diese Entwicklung liegen und welche Maßnahmen ergriffen werden, um zu einer Entschärfung der Situation zu kommen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben einen Anspruch darauf, staatliche Entscheidungen, die sie betreffen und die teilweise für ihre wirtschaftliche Existenz von zentraler Bedeutung sind, in einem angemessenen Zeitraum gerichtlich überprüfen zu lassen. Davon kann zur Zeit in Schleswig-Holstein keine Rede sein.
Bei der Antwort auf die Frage nach einer Personalbedarfsberechnung verfährt die Landesregierung mit der gleichen bestechenden Logik wie bei der Polizei. Man behauptet, über exakte und zuverlässige Kriterien zu verfügen, wie man das vorhandene Personal gerecht und objektiv auf die einzelnen Gerichte bzw. Dienststellen zu verteilen hat, sieht sich aber nahezu gänzlich außer Stande, den absoluten Personalbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu ermitteln. Ein Blick über die Ländergrenzen könnte helfen, um ihnen nur eine Möglichkeit zur Lösung des Problems aufzuzeigen.
Wiederholt hat meine Fraktion es kritisiert, dass vom Parlament bewilligte Stellen im höheren Dienst der Gerichte und Staatsanwaltschaften unbesetzt blieben, und zwar durchschnittlich 15 Richter- und 2 Staatsanwaltsstellen. Die Berufung auf entsprechende Vereinbarungen mit dem Hauptrichter- bzw. Hauptstaatsanwaltsrat überzeugt nicht. Wenn die Landesregierung trotz der angespannten Lage weniger Stellen für erforderlich hält, soll sie beim Parlament weniger Stellen beantragen; werden aber stellen beantragt und bewilligt, so sind diese auch zu besetzen, damit der Landeshaushalt die tatsächliche Lage auch widerspiegelt.


Immerhin sind für 2002 nach dem im Anschluss an den 11.September des vergangenen Jahres beschlossenen Sicherheitspaket Verstärkungen des strafrichterlichen Bereiches und der Staatsanwaltschaft vorgesehen. So sehr dies zu begrüßen ist, so ist es doch ein Etikettenschwindel. Denn es geht ja gar nicht darum, in Schleswig-Holstein gegen Terroristen zu ermitteln oder diese abzuurteilen. Vielmehr räumen sie jahrelange Versäumnisse ein. Immer wieder haben wir auf die Überlastung der Strafkammern bei den Landgerichten Kiel und Lübeck hingewiesen, immer wieder auf die Gefahr vorzeitiger Haftentlassungen, trotzdem haben sie unsere Haushaltsanträge immer wieder abgelehnt, haben die Gerichte immer wieder dazu gezwungen, Hilfsstrafkammern einzurichten mit der Folge längerer Verfahrensdauern in den Zivilkammern. Ich hoffe, dass die angekündigten Verstärkungen auch tatsächlich erfolgen und nicht einem weiteren Spardiktat des Finanzministers zum Opfer fallen.
Ausdrücklich anerkennen möchte ich , dass die Antwort der Landesregierung unumwunden einräumt, dass die Beförderungssituation im gehobenen, mittleren und einfachen Justizdienst völlig unbefriedigend ist, weil die Anzahl der Beförderungsstellen zu gering ist. So beträgt die durchschnittliche Wartezeit für die Beförderung zum Ersten Justizhauptwachtmeister 21 Jahre, zum Justizamtsinspektor 24 Jahre, zum Justizamtsrat 22 Jahre, zum Justizoberamtsrat 30 Jahre und zum Justizoberamtsrat mit Zulage 33 Jahre. Diese Zeiten sind für die Leistungsträger in den genannten Laufbahngruppen alles andere als motivationsfördernd und müssen deutlich gesenkt werden.
Einige Anmerkungen zu den Maßnahmen zur Geschäftsentlastung:
Der Täter- Opfer-Ausgleich stellt bei den geeigneten Delikten, also im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität und dort, wo eine erneute Konfrontation des Opfers mit dem Täter nicht zu einer zweiten Viktimisierung führen würde, unzweifelhaft eine wirksame Alternative zur klassischen Freiheits- oder Bewährungsstrafe dar. Es ist daher zu begrüßen, dass die Zahl der TOA-Fälle in Schleswig-Holstein von nahezu 700 im Berichtzeitraum 1995 auf 1145 im Jahr 2000 angestiegen ist. Diese Zahl dürfte allerdings noch steigerungsfähig sein.
Nicht verkennen möchte ich, dass die EDV-Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den letzten Jahren verbessert wurde. Hierdurch lassen sich beachtliche Entlastungseffekte erzielen.
Bei der Automatisation des Handelsregisters hinkt Schleswig-Holstein hinterher. Auch wird das Mahnverfahren, und auch dies ist in einigen Bundesländern anders, in Schleswig-Holstein derzeit noch konventionell betrieben, mit einer Vollautomatisierung ist nach dem von der Landesregierung in Aussicht genommenen Zeitplan nicht vor 2006 zu rechnen. Der Start des „elektronischen Grundbuchs“ erfolgte erst im Dezember vergangenen Jahres an einem Amtsgericht. Hier sind noch erhebliche Entlastungspotenziale erschließbar, gleichzeitig lassen sich Bearbeitungsdauern nachhaltig verringern.
Bemängelt wird bei Modernisierungsmaßnahmen – übrigens nicht nur von den Amtsgerichten – das Fehlen eines einheitlichen Projektmanagements durch das Justizministerium. Die lange Wartezeit der geprüften Rechtskandidaten auf einen Referendarplatz in Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren wiederholt für Unruhe gesorgt. Es macht keinen Sinn, Studierende zum Freischuss anzutreiben, um sie anschließend in eine lange Warteschleife einzureihen. Zwar hat sich die Wartezeit verringert, liegt aber derzeit immer noch bei fast zehn Monaten. In sechs Bundesländern gibt es überhaupt keine Wartezeit, in drei weiteren ist sie deutlich geringer als in Schleswig-Holstein. Von der deutlichen Absenkung der Referendarbezüge erhofft sich die Landesregierung nun eine Abnahme des Zustroms von Referendarinnen und Referendaren aus anderen Bundesländern. Inwieweit dieser Vergraulungseffekt anhält, wenn weitere Bundesländer dazu übergehen, die Einstellung nicht mehr im Dienstverhältnis als Beamter auf Widerruf sondern als Rechtspraktikant mit deutlich niedrigeren Bezügen durchzuführen, bleibt abzuwarten.
Frau Ministerin, als Sie ihr Amt als Justizministerin in Schleswig-Holstein antraten, haben Sie im Justizvollzug wahrhaft deprimierende Verhältnisse vorgefunden. Marode Vollzugseinrichtungen mit einem gewaltigen Investitionsstau, in denen den Anforderungen des Strafvollzugsgesetzes in vielfältiger Form nicht Rechnung getragen wurde, eine unzureichende Personalausstattung, kurzum Bedingungen, unter denen ein moderner Strafvollzug in keiner Weise verwirklicht werden konnte. Natürlich konnten in dem bisherigen kurzen Amtszeitraum nicht alle Versäumnisse ihrer Vorgänger aufgearbeitet werden.
Wir haben es daher ausdrücklich begrüßt, dass sie relativ kurzfristig ein Investitionsprogramm für unsere Justizvollzugsanstalten aufgelegt haben, um die gröbsten Mängel, wenn auch nicht alle, zu beseitigen. Mehrere Maßnahmen wurden seitdem begonnen und müssen zügig vollendet werden.
Umso alarmierender ist es, wenn es in der Antwort der Landesregierung heißt: „Zeitliche Verschiebungen einzelner Baumaßnahmen des Investitionsprogramms in das jeweils folgende Planjahr dienen in erster Linie der Haushaltsentlastung.“
Bereits im vergangenen Jahr hatte ich kritisiert, dass von Ihrem 111-Millionen- Investitionsprogramms mehr als 50 % weder im Haushalt veranschlagt, noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten waren.
Eine Durchsicht des Haushalts 2002 zeigt, dass über 5 Millionen Euro des 57 Millionen-Euro-Programms, weder veranschlagt, noch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorhanden sind.
Zumindest eine zeitgerechte Verwirklichung des Investitionsprogramms wird offenbar von dieser Landesregierung selbst nicht mehr angestrebt.
Besonders dramatisch stellte sich die Situation im Jugendvollzug dar. Die erste SPD- Landesregierung hatte die katastrophale Fehlentscheidung getroffen, die Pläne für den Bau einer hochmodernen neuen Jugendanstalt einfach auf den Müll zu werden. Hierunter hatten zahlreiche jugendliche Gefangene zu leiden, die in den Folgejahren unter den völlig unbefriedigenden Bedingungen der Anstalt in Neumünster ihre Jugendstrafe verbüßen mussten und müssen. In Zeiten knapper Haushaltsmittel wäre es allemal sinnvoll gewesen, eine zentrale Jugendanstalt zu bauen, die dann auch über ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten verfügt hätte. Nun haben wir durch das Planungswirrwarr ihrer Vorgänger gleich mehrere Einrichtungen. Schleswig mit geschlossenem und offenem Vollzug, die Außenstellen Flensburg und Neumünster. Die Schleswiger Einrichtungen sind modern und gut ausgestattet, in Neumünster ist ein Neubau dringend erforderlich. Flensburg war ein Vorzeige- und Prestigeobjekt eines ihrer Vorgänger. Allerdings war die Einrichtung zu keinem Zeitpunkt voll belegt, es mangelte schlicht an dafür geeigneten jugendlichen Gefangenen. Die Einrichtung wird gleichzeitig mit Erwachsenen belegt, so dass das Trennungsgebot missachtet wird. Ob die dafür anfallenden beträchtlichen Mittel nicht an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, ist dringend prüfungsbedürftig.
Planungsfehler waren leider auch an anderer Stelle zu beklagen. Die CDU- Landesregierung hatte in der JVA Lübeck eine sozialtherapeutische Anstalt errichtet, die sozialdemokratische Nachfolgerregierung hatte nichts besseres zu tun , als diese wieder zu schließen. Nun zwingt Bundesrecht zu einer erneuten Errichtung, die naturgemäß mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
Ausdrücklich begrüßt wir von meiner Fraktion die vorgesehenen Einrichtung einer Hochsicherheitsabteilung für besonders gefährliche Gefangene. Die Zusammensetzung unserer Gefangenschaft hat sich bedauerlicherweise negativ verändert. So gibt es immer mehr aggressive und gewaltbereite Gefangene mit ungünstiger Sozialprognose, es gibt erhebliche Spannungen unter den im Justizvollzug zahlreich vertretenen Nationalitäten.
Ihre Vorgänger haben immerhin den nachhaltigen Forderungen meiner Fraktion nach einer Verbesserung der äußeren Sicherungsmaßnahmen in unseren Justizvollzugsanstalten Rechnung getragen. Im Jahr 2000 ist kein Gefangener mehr aus einer geschlossenen Einrichtung entwichen.
Dennoch gibt es weiterhin Sicherheitsdefizite. Die Kontrollen von Besucherinnen und Besuchern der Gefangenen sind unverändert völlig unzureichend. Eine Überwachung des Besuchs ist unter den bestehenden Bedingungen kaum möglich. Hierauf haben wir immer wieder hingewiesen, aber geschehen ist nichts. So kann es niemand verwundern, dass Drogen in unseren Justizvollzugsanstalten zum Alltag gehören. Ein erheblicher Anteil der Gefangenen ist drogenabhängig, und dies verbessert deren Sozialprognose nicht. Zwar haben Sie ihr unsinniges Spritzen-Austauschprogramm glücklicherweise nicht verwirklicht, aber an einer entschlossenen Bekämpfung der Drogenproblematik mangelt es leider völlig. Dazu zählen nicht nur Suchtberatung und Therapie. Entscheidend ist es, die Verfügbarkeit von Drogen zu beseitigen. Informieren Sie sich beispielsweise einmal in der JVA Rostock-Waldeck, welche Kontrollen dort mit welchem Erfolg durchgeführt werden. Hier ist dringender Handlungsbedarf.
Im Interesse der inneren Sicherheit erwarten wir im übrigen, dass Vollzugslockerungen nur nach sorgfältigster Prüfung gewährt werden. Zwar ist der Prozentsatz der Nichtrückkehrfälle von Beurlaubten gering, aber immerhin kam es im Berichtszeitraum zu 30 leichteren sowie vier schweren Straftaten von entwichenen Gefangenen und zwanzig entkommene Gefangene konnten noch nicht wieder festgenommen werden. Wir erwarten im übrigen auch, dass Ausführungen, die nach dem Strafvollzugsgesetz ausdrücklich vorgesehen sind, so gestaltet werden, dass ein Entweichen oder eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen sind, die Ostseetherme beispielsweise ist als Ausflugsziel völlig ungeeignet.
Beunruhigend ist weiterhin die hohe Arbeitslosigkeit im Vollzug. Für mehr als 1.600 gefangene stehen lediglich 644 arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. Für eine erfolgreiche Resozialisierung sind berufliche Qualifizierung, zumindest aber eine sinnvolle Beschäftigung in der Regel unerlässlich. Wir erwarten daher von der Landesregierung erhebliche Anstrengungen , um die Beschäftigungssituation zu verbessern.
Ein besonderes Problem besteht in der Tatsache, dass gegenwärtig jeder 11. Häftling Analphabet ist. Immerhin hat das Justizministerium die bisher lächerlich geringen Mittel für Alphabetisierungsmaßnahmen erhöht.
Das Personal im allgemeinen Vollzugsdienst ist seit Jahren schweren Belastungen ausgesetzt. Die Personalausstattung ist unbefriedigend, nicht zuletzt deshalb sind wohl die entsprechenden Tabellen in der Antwort der Landesregierung besonders kleingedruckt. Immerhin hat die Landesregierung im vergangenen Haushaltsjahr immerhin unserer seit Jahren erhobenen Forderung nach Stellenhebungen Rechnung getragen, nach dem entsprechende Anträge zuvor stets abgelehnt worden waren.
Noch immer aber ist die Stellenschlüsselung nicht befriedigend. Hier sind weitere Akzente erforderlich.
Einige Probleme kann ich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur stichwortartig erwähnen:
Wir sind besorgt
- über den starken Anstieg der Belastung der Bewährungshilfe, bedingt durch einen Anstieg der Probanden von 3.500 im Jahr 1994 auf heute 4.500, - über den ausweislich der uns übermittelten geringeren Frauenanteil an R1- Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, - über die Kürzung der Fortbildungsmittel an den Gerichten um 25 %.
Alle heute in der Debatte angesprochene Problemkreise werden wir in der Ausschussberatung sorgfältig erörtern. Bereits heute aber wird deutlich: Handlungsbedarf besteht für Sie Frau Justizministerin in zahlreichen Feldern, um die aufgezeigten Probleme zu lösen, zumindest aber zu entschärfen.
Dabei werden wir Sie kritisch begleiten.