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20.03.02
11:21 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Bundesrichterstellen öffentlich ausschreiben

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr.126 /02 vom 20. März 2002
TOP 30 Thorsten Geißler: Bundesrichterstellen öffentlich ausschreiben
Mit dem heute nach Abschluss der Ausschussberatung zur Abstimmung stehenden Antrag meiner Fraktion möchten wir mit Hilfe einer Bundesratsinitiative mehr Transparenz in das gegenwärtige Bundesrichterwahlverfahren bringen. Wir möchten, dass in Zukunft Bundesrichterstellen öffentlich ausgeschrieben werden, damit sich jede Richterin und jeder Richter auf diese Stellen bewerben kann und nicht nur diejenigen, die das Wohlwollen der jeweiligen Landesjustizministerin oder des Landesjustizministers haben. Und wir möchten, dass der Richterwahlausschuss des Bundes um Richterinnen und Richter und Vertreterinnen bzw. Vertreter der Anwaltschaft erweitert wird.

Die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses erging einstimmig und dafür, meine Damen und Herren, möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern der anderen Fraktionen des Landtages sehr herzlich danken. Das gilt nicht nur der FDP, die ja bereits in der Plenardebatte vom 26. September 2001 Zustimmung signalisiert hatte, und auch nicht nur der SPD-Fraktion, deren innen- und rechtspolitischer Sprecher, Klaus-Peter Puls, das Bundesrichterwahlverfahren zu einem frühen Zeitpunkt bereits als überprüfungsbedürftig bezeichnet hatte. Dieser Dank gilt auch dem SSW und insbesondere Ihnen, Frau Fröhlich, als Vertreterin von Bündnis 90 / Die Grünen. Denn es ist ein bemerkens- und anerkennenswerter Vorgang, dass Sie, die in der September-Debatte ja noch ganz erhebliche Bedenken gegenüber unserem Antrag angemeldet hatten, sich im Verlaufe der Ausschussberatung überzeugen ließen und sich unserem Vorschlag angeschlossen haben. Es ist umso bemerkenswerter, als dass Sie damit jedenfalls der bisher geäußerten Meinung der von Ihnen gestellten Justizministerin unseres Landes widersprechen, die noch in der bereits genannten Plenardebatte ausgeführt hatte, es bestehe überhaupt kein Anlass, an dem geltenden Richterwahlgesetz für die Bundesgerichte zu zweifeln. Sehr geehrte Frau Ministerin Lütkes, dieses Parlament ist anderer Auffassung. Und wir fordern Sie auf, bei den Beratungen des Bundesrates dem Willen dieses Parlamentes Rechnung zu tragen, auch wenn wir unsere Forderungen in die Form einer höflich formulierten Bitte kleiden. Sie haben auch allen Anlass, Ihre eigene bisherige

Position kritisch zu überdenken. Noch in der September-Debatte hatten Sie ausgeführt, sich dagegen verwahren zu wollen, dass nicht nur hier, sondern auch im Verlauf der gesamten Debatte der Eindruck erweckt werde, dass Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Mitgliedschaft im Bundesrichterwahlausschuss nicht auf dem Boden der Verfassung und in Bindung an Ihren Amtseid gehandelt hätten.

Das sieht das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht anders. In einer 17-seitigen Beschlussbegründung, veröffentlicht am 15. Oktober vergangenen Jahres, machen die OVG-Richter unter anderem deutlich, dass die von der schleswig-holsteinischen Justizministerin in der Wahlausschusssitzung am 15. Februar 2001 vorgenommene Zurückstellung des Antragstellers ohne dessen Zustimmung mit Art. 33 Abs. 2 unvereinbar sei, und zwar unabhängig davon, ob ein solches Zurückstellungsverfahren der ggf. verfassungswidrigen ständigen Praxis des Wahlausschusses entsprochen habe oder nicht. Diese Entscheidung sollten Sie sich ruhig hinter den Spiegel stecken, Frau Justizministerin. Es ist gut, dass wenigstens Ihre Fraktion dies zum Anlass genommen hat, den bisher vertretenen Standpunkt zu überdenken.

Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass die Justizministerkonferenz mit ihren Vorschlägen des Bundesrichterwahlverfahrens vom 22.11. des vergangenen Jahres zu kurz greift. Danach ist gerade keine öffentliche Ausschreibung der Stellen vorgesehen. Dies aber wäre der einzig richtige Weg, um Richterwahlen in Zukunft transparenter zu machen und wir erwarten, dass Sie den Standpunkt dieses Parlaments in der Justizministerkonferenz engagiert vortragen, Frau Justizministerin. In einem anderen Punkt haben Sie erfreulicherweise Ihren Standpunkt geändert. Während Sie ursprünglich Bedenken erhoben gegenüber einer frühzeitigen Einbindung des Innen- und Rechtsausschusses dieses Landtages vor der Übermittlung von Vorschlägen für die Besetzung von Bundesrichterstellen, haben Sie sich nun zumindest bereit erklärt, die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen vorab zu informieren. Dies macht eine Beschlussfassung hierüber überflüssig und wird von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt.


Der Kollege Klaus-Peter Puls hatte in der Debatte vom 26. September vergangenen Jahres wörtlich ausgeführt. „Der bloße Anschein sachfremder Kungelei und Postenverteilerei ist Gift für eine offene von den Bürgerinnen und Bürgern getragene und respektierte demokratische Gesellschaft.“ Diesem Anschein wollen wir mit unserem Antrag entgegenwirken. Ich bedanke mich nochmals für die Unterstützung der anderen Fraktionen dieses Hauses und hoffe, dass wir in der Sache gemeinsamen Erfolg haben.