Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.02.02
16:57 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Fotos im Maßregelvollzug unerläßlich

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 89/02 vom 20. Februar 2002 TOP 7 Thorsten Geißler: Fotos im Maßregelvollzug unerläßlich Trotz aller bestehenden Sicherheitsvorkehrungen kommt es immer wieder zu Entweichungen von Gefangenen aus dem Justizvollzug bzw. von Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug. Oft werden die Entwichenen von der Polizei rasch gestellt. Immer wieder aber kommt es nach der Entweichung auch zur Begehung gelegentlich auch schwerer Straftaten. Tötungsdelikte und Sexualstraftaten sorgen bedauerlicherweise immer wieder für bundesweite Aufmerksamkeit. Die rasche Einleitung einer Fahndung durch die Polizei ist daher im Hinblick auf die Vermeidung möglicher Straftaten von großer Bedeutung. Sie ist jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn die Polizei über die Hilfsmittel verfügt, die dafür unerlässlich sind. Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits vom 6. Dezember vergangenen Jahres darauf hin, dass Anfang des Jahres 2000 eine bundesweite Diskussion um die Aktualität von Lichtbildaufnahmen von Strafgefangenen einsetzte. Das Justizministerium hat dies offensichtlich zum Anlass genommen, die Justizvollzugsanstalten auf die bestehenden Bestimmungen hinzuweisen, nach denen bei der Aufnahme aller Gefangenen und unabhängig vom Haftgrund und der Strafe Lichtbilder zu fertigen sind, die auch nach Ablauf von jeweils drei Jahren und immer dann zu erneuern sind, wenn das Aussehen des Gefangenen sich entscheidend verändert hat. Früher angefertigte Lichtbilder sind aufzubewahren, die Fotos werden in einer Lichtdatenbank hinterlegt, Fotos können jederzeit aufgerufen werden, um Veränderungen im Aussehen des Gefangenen festzustellen.
An der Sozialministerin jedoch ist diese Diskussion jedoch offensichtlich spurlos vorübergegangen. Es ist schon erstaunlich, wenn die Sozialministerin in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage erklärt, die Notwendigkeit für Fahndungsfotos sei bisher nicht gesehen worden. Es ist zwar richtig, Strafvollzug und Maßregelvollzug sind nicht gleichzusetzen. Beim Maßregelvollzug handelt es sich um eine psychiatrische Krankenhausbehandlung bei gleichzeitiger Sicherung. Von nicht wenig Untergebrachten jedoch gerade aufgrund ihrer Erkrankung eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Unter ihnen sind Personen, die Tötungsdelikte oder Sexualstraftaten verübt haben. Die Tatsache, dass die Polizei im Falle der Entweichung eines Untergebrachten möglicherweise auf völlig veraltete Fahndungsfotos aus den staatsanwaltlichen Ermittlungsakten zurückgreifen muss, stellt einen schweren Sicherheitsmangel dar. Wenn solche Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oft besonders gefährlich sind, aus dem Vollzug entweichen oder eine Vollzugslockerung zur Flucht ausnutzen, ist eine Fahndung und Ergreifung durch dieses Versäumnis erheblich erschwert. Es ist geradezu absurd, wenn die Sozialministerin ausführt, es sei nicht sinnvoll, von allen Maßregelvollzugspatienten vor jeder Vollzugslockerung aktuelle Fahndungsfotos zu fertigen, da sich dies störend auf den Therapieprozess auswirken würde. Maßregelvollzugspatienten denen Vollzugslockerungen gewährt werden, müssen psychisch so stabil sein, dass nicht schon die Anfertigung eines Fotos ein Rückfallrisiko erhöht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Lücke im Maßregelvollzugsgesetz ändern und eine einwandfreie Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass Untergebrachte im Maßregelvollzug künftig erkennungsdienstlich behandelt werden können. Ich rechne mit einer breiten Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und möchte meinen besonderen Dank der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Frau Kollegin Irene Fröhlich, aussprechen, die in einer Pressemitteilung vom 13.12.2001 mit mir zusammen die Forderung erhoben hat, diese Sicherheitslücke zu schließen. Sie führt wörtlich aus: „Es ist in der Tat ein Problem, wenn im Maßregelvollzug keine Fahndungsfotos gefertigt werden. Hier besteht eine Sicherheitslücke, die nicht zu rechtfertigen ist. Ein entlaufender gefährlicher Maßregelvollzugspatient muss so schnell wie möglich wieder eingefangen werden. Die präventive Bereithaltung von Fotos ist das mindeste, was man für eine effiziente Fahndung tun kann. Auch wenn Täter psychisch krank sind, müssen sie mit ihrer Tat konfrontiert werden können. Das für den Maßregelvollzug zuständige Sozialministerium sollte die hier bisherige Praxis dringend ändern“. Genau das wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erzielen. Lassen Sie uns gemeinsam zügig beraten und auch gemeinsam beschließen, damit die Versäumnisse im Sozialministerium möglichst schnell beseitigt werden können.