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20.02.02
16:26 Uhr
CDU

Claus Ehlers: Kosten dürfen nicht allein bei der Landwirtschaft bleiben

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 88/02 vom 20. Februar 2002
TOP 6 Claus Ehlers: Kosten dürfen nicht allein bei der Landwirtschaft bleiben
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Problem der Tierkörperbeseitigungsanstalten löst. Die Deckung des Defizits ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern ebenso im Interesse der Landwirtschaft zu sehen. Es geht um die Senkung von Kosten. Dies ist eine Aufgabe, der wir uns ständig stellen müssen, um unserer Landwirtschaft den Wettbewerb zu erleichtern.
Hier ist eine grundsätzliche Anmerkung erforderlich: In Schleswig-Holstein wird die Tierkörperbeseitigung aus dem Tierseuchenfonds finanziert. Der Fonds erhält seine Mittel zu 100 % aus der Landwirtschaft. In einigen anderen Bundesländern, z. B. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, erfolgt eine Bezuschussung durch das Land in Höhe von 50 %.
Diese Ungleichbehandlung, die in vielen anderen Bereichen ebenso vorhanden ist, führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und muss abgebaut werden. Ganz gleich in welche Richtung, wir müssen zu annähernd gleichen Bedingungen für die Landwirtschaft kommen. Wir wissen, dass die Haushalte der Länder nicht viel mehr hergeben. Eine Anpassung muss nicht zwangsläufig die öffentlichen Kassen über Gebühr belasten. Die unterschiedliche finanzielle Situation der Bundesländer darf jedoch nicht länger in einem Wettbewerb der unterschiedlichen Förderungen zum Ausdruck kommen und die Betriebe zusätzlich benachteiligen, die das Pech haben, in einem armen Bundesland wirtschaften zu müssen.
Artikel 2 des Gesetzentwurfes ist keinesfalls so unproblematisch, wie er auf den ersten Blick erscheint. Wiederholt haben wir auf die unterschiedliche Vorgehensweise der Länder aufmerksam gemacht bei der Situation der BSE-Folgekosten. Gesundheitsvorsorge ist kein spezifisches Problem der Landwirtschaft oder der Fleischwirtschaft, sondern ein Problem der Allgemeinheit. Alle Maßnahmen der Vorsorge sind richtig und notwendig. Millionen von Tests sind jedes Jahr erforderlich und werden auch weiterhin erforderlich sein. Im Vergleich dazu ist zum Glück die Zahl der BSE-Verdachtsbefunde sehr gering. Wir wollen eine flächendeckende Vorsorge. Diese aber muss im Interesse des präventiven Gesundheitsschutzes von der Allgemeinheit finanziell getragen werden.
Deshalb haben wir weiteren Beratungsbedarf. Wir wollen prüfen, ob eine Differenzierung möglich ist und mit zu einer Lösung kommen, die den berechtigten Interessen der am Markt beteiligten Rechnung trägt.

Daher brauchen wir mehr Beratungszeit, als in einer Ausschuss-Sitzung in der Mittagspause zwischen Tür und Angel möglich ist.

Noch einmal in aller Klarheit: BSE-Folgekosten müssen steuerfinanziert werden. In einigen Bundesländern ist dies bereits richtig erkannt und entsprechend gehandelt worden.

Wir hoffen sehr, dass auch in Schleswig-Holstein diese Erkenntnis reift.