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20.02.02
15:12 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Chance auf Regionalfenster verpasst

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 86/02 vom 20. Februar 2002
TOP 8 und 43 Martin Kayenburg: Chance auf Regionalfenster verpasst Frau Simonis, überraschende Vorschläge und/oder der Auftrag, den Bundesrat im Bereich Medien bei der EU zu vertreten, bedeuten noch lange nicht, dass das von Ihnen erträumte Bild der medienpolitischen Erneuerin auch Wirklichkeit werden könnte.
Da soll offensichtlich eine neue Funktion zum politischen Schachzug werden und Ihre jüngste Forderung, die Abschaffung der Fernseh-Werbebeschränkungen, die den Privaten für die Refinanzierung ihrer Angebote eine größere Flexibilität ermöglichen soll, ist noch längst nicht die dringend erforderliche Erneuerung.
Doch kommen wir zunächst zum Gesetzentwurf für das Landesrundfunkgesetz als Folge von Änderungen im sechsten Rundfunkstaatsvertrag:
Meine Kritik betrifft einerseits die angebliche Verbesserung der Medienkonzentrationskontrolle und andererseits Aspekte zur Förderung des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (DVB-T).
Im 6. Rundfunkstaatsvertrag wird der Begriff „vorherrschende Meinungsmacht“ durch einen durchschnittlichen Zuschaueranteil der Programme eines Unternehmens von 30 % pro Jahr definiert.
Wenn das Unternehmen gleichzeitig auch auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine marktbeherrschende Stellung inne hat, wird 25 % Zuschaueranteil als „vorherrschende Meinungsmacht“ angesehen. Dieser Grenzwert kann jedoch noch unterlaufen werden durch Einsatz von Fensterprogrammen (2 %) und Aufnahme von Sendezeit für Dritte (3 %).
Fazit: Ein Unternehmen, das eine durchschnittlichen Zuschaueranteil von an die 30 % und eine marktbeherrschende Stellung im medienrelevanten verwandten Markt besitzt, kann durch Einsatz von Fensterprogrammen oder Freigabe der Sendezeit für Dritte den vorgegebenen Grenzwert von 25 % ohne Schwierigkeiten auf bis zu 30 % erhöhen. Was also ist mit der 6. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages gewonnen?
Verhindert diese Änderung die befürchtete Medienkonzentration? Oder dient sie der Medienvielfalt, wie im Gesetzentwurf der Landesregierung zu lesen ist? Keineswegs!
Weder RTL noch Kirch erreichen z. Zt. 25 % durchschnittlichen Zuschaueranteil im Jahr, also greift diese Regelung für Deutschland z. Zt. nicht.
Diese Unternehmen werden und müssen auch nicht zusätzliche Fensterprogramme einrichten. Also wird das Fernsehen durch diese Änderung des Rundfunkstaatsvertrages auch nicht vielfältiger werden. Für zusätzliche Fensterprogramme im Regionalbereich hätten in diesem Rundfunkstaatsvertrag zusätzliche Anreize geschaffen werden müssen, denn Fensterprogramme sind für die privaten Sender zu teuer.
Die sechste Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hätte genutzt werden können, um die Regionalfenster fest zu verankern. Diese Chance, Frau Simonis, wurde schlicht weg verpasst!
Mit erstaunlichem Optimismus machen Sie sich nun neuerdings auch zur Förderin der Einführung des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (DVB-T). – Nicht, dass die CDU-Landtagsfraktion gegen eine Förderung von DVB-T wäre, aber mich erstaunt doch immer wieder, wie Sie und Ihr Kabinett ohne wirklich zu fördern von „Förderung“ reden. Aber womit sollten Sie auch fördern? – Da der Landeshaushalt bankrott ist, ist auch für neue Technologien kein Geld mehr da! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält für den Ausbau des DVB-T Mittel aus den Rundfunkgebühren. Die Privaten haben Glück, dass die ULR eine Rücklage für Infrastrukturmaßnahmen (nach § 73 Abs. 1 LRG) aufgebaut hat, die bis Ende 2004 auf € 900.000,- angewachsen sein wird. Dies sind aber nur Peanuts, auch im Hinblick auf die geringe Fläche Schleswig-Holsteins, wenn man bedenkt, dass die nordrhein- westfälische Landesrundfunkanstalt für den Umstieg des terrestrischen Rundfunks und Fernsehens ins digitale Zeitalter € 7 Millionen einsetzen kann. Und noch schlimmer: die Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht aus Landesmitteln, sondern ist eine indirekte Subventionierung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus ehemaligen DAB-Fördergeldern.
Auch in Anbetracht dieser Summen sind 900.000,- € zur Förderung der Privaten hier zu Lande allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wenn man dies bedenkt, erscheint Ihre Forderung nach der Abschaffung der Fernseh- Werbebeschränkung natürlich in einem ganz anderen Licht, Frau Simonis.
Sie bezieht sich zwar auf die erst 2005 anstehende Änderung der EU-Fernsehrichtlinie, aber Ihre Forderung soll Ihnen auch die Lösung für das Finanzierungsproblem der Einführung von DVB-T bei den privaten Sendern in Schleswig-Holstein bringen, nämlich eine Einnahmequelle durch mehr Werbung. Das geben Sie in Ihrem Bericht (Drucksache 15/1562, Seite 18) auch zu, wenn Sie formulieren: „Denn anders als der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss der private Rundfunk die Beteiligung an DVB-T aus seinen Werbeeinnahmen finanzieren.“ - Und dann reden Sie von „größerer Flexibilität bei der Platzierung von Werbung zur Refinanzierung ihrer Angebote“ bei den Privaten und von Verbrauchern, die nicht unmündig sind, sondern die selbst entscheiden könnten, wann sie wegzappen. – Frau Simonis, das nenne ich scheinheilig! Hier verschleiern Sie doch wieder einmal Ihre eigene Unfähigkeit und versuchen auf Kosten des Bürgers notwendige technische Erneuerungen durchzuführen. Denn seien Sie doch mal ehrlich. Wer zahlt denn die Förderung von DVB-T? – Richtig: der Bürger über seine Rundfunkgebühr. Schließlich bietet man ihm voraussichtlich ab 2005 eine Insellösung in Schleswig-Holstein an, das heißt zwar maximal 24 anstatt bisher 7 Sender rund um Kiel. Zur Zeit wird auch noch eine Insellösung Hamburg immer wieder diskutiert, aber dann hört es auf. Der Rest der Schleswig-Holsteiner guckt wortwörtlich in die Röhre. - Also keine flächendeckende Einführung von DVB-T. - Das ist nicht nur unbefriedigend, Frau Simonis, das ist unverantwortlich! Sie verletzten das Gebot, für gleichwertige Lebensverhältnisse in Schleswig-Holstein zu sorgen, wenn Sie derartige Insellösungen zulassen.