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24.01.02
12:29 Uhr
CDU

Brita Schmitz-Hübsch: Populistischer Schnellschuss

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 32/02 vom 24. Januar 2002
TOP 14 Brita Schmitz-Hübsch: Populistischer Schnellschuss

Die Handelskette C&A bietet Anfang Januar auf alle Waren einen Rabatt von 20% an. Die Leute kommen und kaufen. C&A wird abgemahnt, und die schleswig- holsteinische FDP stellt flugs den Antrag im Landtag, über eine Bundesratsinitiative den gesamten § 7 des UWG abzuschaffen.
Hier versucht die FDP einen populistischen Schnellschuss, den ich von Ihnen so nicht erwartet hätte. Denn dass nach dem Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung auch das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ der Überarbeitung bedarf, hatte sich bereits längst in anderen Kreisen herumgesprochen.
1. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht Spielraum für eine weitere Liberalisierung, warnt aber vor voreiligen Forderungen nach einer ersatzlosen Abschaffung der sog. Sonderveranstaltungen. 2. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels sieht eine Reform des UWG als notwendig an, hält aber eine Streichung des § 7 nicht für angebracht, da sich zumindest die Schlussverkaufsregeln im Einzelhandel bewährt hätten. Auch der Wettbewerb brauche Spielregeln. 3. Die Grünen in Berlin fordern eine gründliche Prüfung der Regeln des „veralteten“ Gesetzes. Nach ihrer Meinung muss geprüft werden, welche Vorschriften noch der Regelung des Wettbewerbs dienen und welche nicht mehr zeitgemäß sind. 4. Das Verbraucherschutzministerium dringt darauf, das UWG rasch zu ändern. Mit der Abschaffung des Rabattgesetzes sei die „Mündigkeit des Verbrauchers“ hergestellt worden, man müsse den Verbraucher nicht mehr vor niedrigen Preisen schützen. 5. Das Bundesjustizministerium hat vor einem Jahr eine Kommission UWG einberufen, in der die Wirtschaftsverbände sowie das Verbraucherministerium und das Wirtschaftsministerium vertreten sind. Diese Kommission soll mögliche Marktrisiken beobachten, die sich aus der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabenverordnung ergeben. 6. Und schließlich hat die EU-Kommission im Herbst vergangenen Jahres den Entwurf einer Verordnung zur Verkaufsförderung veröffentlicht. Darin wird der ganze Bereich der Wertreklame geregelt: Es geht um Rabatte, Zugaben (mit und ohne Zusammenhang mit dem Kauf), Gutscheine, Preisausschreiben und Gewinnspiele.
Sie sehen also: Hier ist bereits ein Zug in voller Fahrt, auf den die FDP lediglich aufgesprungen ist.
Ich schlage vor, dass wir den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen und dort in Ruhe über das Für und Wider des § 7 diskutieren, der ja das Thema „Sonderveranstaltungen; Sonderangebote“ regelt. Den Begriff der Sonderveranstaltung gibt es übrigens auch in anderen Ländern der EU, deshalb bin ich nicht sicher, ob er bei einer Harmonisierung einfach abgeschafft wird. Reden kann man sicherlich über die Jahresfristen für Jubiläumsverkäufe und über die Beschränkungen bei den Sortimentsverkäufen. Das begreift sicher niemand: Wieso dürfen Teppiche und Portemonnaies in den Schlussverkauf gehen, Campingzelte oder Winterreifen aber nicht?
Im Ausschuss sollten wir unser Hauptaugenmerk darauf richten, dass Wettbewerb in der Wirtschaft nach Regeln ablaufen muss, nach Regeln, die für alle verbindlich sind. Wenn C&A die Grenzen des geltenden Rechts austestet und drei Wochen vor dem offiziellen Winterschlussverkauf seine Ware zu herabgesetzten Preisen anbietet (mit gutem Erfolg, wie man hört!), die anderen sich aber an die Regeln halten, dann ist das eine Wettbewerbsverzerrung. Denn die Konkurrenz, die die Preise noch nicht herabgesetzt hat, kann natürlich mit dem anderen Anbieter nicht konkurrieren, der sich nicht an die Gesetze hält.
Wir müssen sicher nicht die Verbraucher vor konkurrierenden Anbietern schützen. Aber wir müssen weiterhin die Teilnehmer am Markt mit Regeln ausstatten, auf die sich alle verlassen können. Ohne Regeln wird die Machtzusammenballung bei den Starken und Mächtigen, die wir seit Jahren im Einzelhandel beobachten müssen, beschleunigt. Das ist eine Entwicklung, die die kleinen und mittleren Unternehmen vom Markt verdrängt. Das wollen wir nicht, und dagegen stemmen wir uns mit aller Kraft!
Im Ausschuss müssen wir uns dringend mit der geplanten EU-Verordnung beschäftigen, die eine Großzahl von rechtlichen Eingriffen mit sich bringt, und die dort, wo eine Harmonisierung nicht möglich ist, die gegenseitige Anerkennung des Rechts des Herkunftslandes fordert. Weder für die Kunden, noch für die Anbieter ist damit etwas gewonnen, wenn jeder Wettbewerber in der EU seine eigenen Spielregeln mit sich herumtragen darf. Eine solche Regelung würde erneut die kleinen Anbieter benachteiligen, die nicht ausweichen können. Die Markttransparenz aber wird damit überhaupt nicht verbessert.