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30.05.01
17:17 Uhr
CDU

Jost de Jager: Schulen dürfen Fehlbetrag nicht ausbaden

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 232/01 vom 30. Mai 2001
TOP 24 Jost de Jager: Schulen dürfen Fehlbetrag nicht ausbaden
Der Landtag beschäftigt sich heute nicht das erste Mal mit dem Thema Hauptschule, aber tut es fast immer auf Initiative der CDU-Fraktion. So auch heute.
Wir glauben, dass es nach den Diskussionen der vergangenen Monate und sogar Jahre jetzt an der Zeit ist, dass jede Fraktion und auch die Regierung klar sagen, welche Ziele und Vorstellungen sie für die Hauptschule hat und wie diese umgesetzt werden sollen. Dabei wird sich herausstellen, ob es Anknüpfungspunkte zwischen den Fraktionen gibt oder nicht. Im Moment, meine Damen und Herren, bin ich dort sehr skeptisch, weil wir zwar alle den gleichen Begriff im Munde führen, aber doch sehr Unterschiedliches damit meinen.
Wir haben unseren Antrag „Perspektiven und Profil für unsere Hauptschulen“ genannt, weil wir fest davon überzeugt sind, der Hauptschule nur dann dauerhafte Perspektiven eröffnen zu können, wenn wir ihr spezifisches Profil nachhaltig schärfen. Zu diesem Profil gehört für uns ein sehr viel stärkerer Praxisbezug der Hauptschule durch Betriebspraktika und etwa Anteile handwerklichen Lernens im Unterricht, die Vermittlung der Berufsbefähigung und – das ist ja wohl der politische Hauptstreitpunkt zwischen uns – die Einführung einer Abschlussprüfung an der Hauptschule mit schriftlichen und mündlichen Prüfungsanteilen.
Für die Einführung einer Abschlussprüfung an der Hauptschule gibt es ein eindeutiges Mandat aus der Ausschussanhörung. Nach unseren Vorstellungen soll diese Prüfung schriftliche Arbeiten in den Kernfächern Deutsch und Mathematik beinhalten sowie eine mündliche Prüfung in Englisch oder wahlweise eine praktische Arbeit. –Wir nehmen damit Vorschläge von Hauptschulpraktikern auf, die bereits Erfahrung mit solchen Abschlussprüfungen an Hauptschulen gemacht haben. Denn vereinzelt gibt es solche Abschlussprüfungen bereits in Schleswig-Holstein. Wir wollen aber, dass sie an allen Hauptschulen die Regel werden und dass sie nach einem gleichen Muster landesweit durchgeführt werden. Es ist ein fauler Kompromiss, wenn die Bildungsministerin oder auch die SPD-Fraktion als Reaktion Abschlussgespräche auf freiwilliger Basis in den Hauptschulen einführen will. Sie bleiben damit auf halber Strecke stehen: Entweder Sie wollen eine Abschlussprüfung, auch für die Hauptschule, oder Sie wollen sie nicht, derzeit ist sie die einzige Schulart ohne qualifizierende Prüfung, und das schadet ihr.
Eine Abschlussprüfung ist, so die Erfahrung, dazu angetan, die leistungsbereiten Hauptschüler zu motivieren und ihre Leistung zu verbessern. Uns ist klar, dass die Hauptschulklassen anders zusammengesetzt sind als Klassen anderer Schularten. Uns ist aber auch klar, dass wir in unserer Sorge um die problematischen Schüler der Hauptschule nicht ein Angebot an diejenigen vergessen dürfen, die leistungswillig sind. Wir dürfen sie nicht frustrieren, sondern wir müssen sie motivieren.
Und schließlich: Wenn wir Hauptschülerinnen und Hauptschülern Prüfungsleistungen nicht mehr zutrauen, dann tun wir ihnen unrecht. Deshalb ist die Einführung einer Abschlussprüfung ein ganz entscheidender Baustein einer Imageverbesserung der Hauptschule insgesamt. Insbesondere auch Sicht der Ausbilder, vor allem des Handwerkes, würde eine solche Abschlussprüfung und damit ein qualifizierender Hauptschulabschluss die Berufsbefähigung der Hauptschule stärker dokumentieren als es bisher der Fall ist.
Das setzt aber voraus, dass neben der Einführung einer Prüfung weitere Veränderung notwendig sind.
Dazu gehört ein sehr viel größerer Praxisbezug in den Lehrplänen und durch Betriebspraktika. Wir schlagen daher vor, dass eine praktische Arbeit den mündlichen Teil der Prüfung wahlweise ersetzen kann und wir wollen mehr Zeit für handwerkliche Unterrichtsanteile und praktisches Lernen, etwa durch Werkstattunterricht in den Lehrplänen verankert wissen. Die Hauptschule braucht einen haargenau auf die Schulart zugeschnittenen Lehrplan, der zudem das umsetzt, was Hauptschulpraktiker mit Gründlichkeit umschreiben: Ein Verzicht auf Stofffülle zugunsten von mehr Zeit für die Grundlagenbildung.
Zum Praxisbezug gehören auch die zwei Betriebspraktika, die wir für alle Hauptschüler des Landes verbindlich vorschreiben wollen, eines davon in der 9. Klasse, der Abgangsklasse als Zulassungsvoraussetzung für die von uns angestrebte Prüfung. Die Betriebspraktika sollen einen von Schule und Unterricht begleiteten Kontakt mit der Arbeitswelt vermitteln und sie sollen eine Orientierung bei der Berufswahl bilden. Es gibt eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass ein solches Praktikum sehr oft direkt zu einem Ausbildungsplatz hinführt. Deshalb wollen wir diese Betriebspraktika für alle Schüler und Schülerinnen verbindlich machen und deshalb wollen wir zwei, damit spätestens das zweite zumindest in der Branche und am besten in dem Betrieb des zukünftigen Ausbildungsplatzes wahrgenommen werden kann.
Neben diesen inhaltlichen Vorschlägen, die wir für die Weiterentwicklung der Schulart machen, gilt für die Hauptschule aber vor allem eines: Sie braucht verlässliche Rahmendaten und Planungssicherheit.
Aus diesem Grunde treten wir dafür ein, dass die Stellenpläne für Grundschulen und Hauptschulen, die jetzt noch gemeinsam veranschlagt werden, künftig getrennt ausgewiesen werden müssen. Dies zeigt folgendes Beispiel: laut Haushalt bekommen die Grund- und Hauptschulen zusammen 20 zusätzliche Stellen, entsprechend dem Planstellenzuweisungserlass kommen davon aber nur 13,25 in den Hauptschulen kommen an. Mit Transparenz hat das nichts zu tun.
Aus aktuellem Anlass frage ich Sie, Frau Erdsiek-Rave: Wissen Sie überhaupt in Ihrem Ministerium, wie viele von den 7102 Planstellen wirklich den Hauptschulen zur Verfügung stehen und wie viele den Grundschulen? Jetzt zeigt sich doch, wie richtig unsere Forderung aus dem vorliegenden Antrag ist, diese Kapitel getrennt auszuweisen.
Aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit begrüße ich ausdrücklich den Änderungsantrag der F.D.P.-Fraktion, denn meine Damen und Herren, nach dem Denk- und Rechenfehler der „armen Seele“ im Bildungsministerium ist nichts mehr wie es einmal war.
So ist zum Beispiel laut Auskunft der Ministerpräsidentin noch nicht endgültig entschieden, ob die Deckungslücke allein aus dem Bildungsressort oder aus allen Ressorts geschlossen werden soll.
Eine beträchtliche Einsparsumme für den Nachtragshaushalt werden Sie so oder so aus dem Einzelplan 07 bereitstellen müssen, Frau Erdsiek-Rave. Und die von Ihnen angekündigten Maßnahmen, nämlich eine sofortige Verbeamtung und die Erhöhung der Altersgrenze, werfen ja zunächst einmal zwei Fragen auf: Erstens warum haben sie das nicht schon vorher gemacht, wenn es denn möglich ist? Und Zweitens: Wird das überhaupt funktionieren?
Deshalb besteht die sehr reale Befürchtung, dass Sie das Geld aus anderen Töpfen nehmen müssen. Frau Erdsiek-Rave, wir erwarten von Ihnen, dass es keine Veränderung in den Haushaltskapiteln geben wird, die die Unterrichtsversorgung betreffen. Dies muss im besonderen Maße für die Hauptschulen gelten, die noch stärker als andere Schularten von einer Unterversorgung von Unterricht betroffen sind.
Deshalb muss für den Nachtragshaushalt gelten: Hände weg von globalen Minderausgaben, z.B. bei der Lehrerfeuerwehr oder Leistungen für stundenweise zu erteilenden Unterricht an Hauptschulen.
Für den unglaublichen Rechenfehler in Ihrem Ministerium können die Schulen nichts, sorgen Sie dafür, dass die Schulen den Fehlbetrag jetzt nicht ausbaden müssen.