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10.05.01
11:40 Uhr
CDU

Torsten Geerdts: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 193/01 vom 10. Mai 2001
TOP 10 Torsten Geerdts: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegen Bundeskanzler Schröder wollte sich am Ende der laufenden Wahlperiode an der Höhe der Arbeitslosigkeit messen lassen. Sein Ziel war es, die Zahl der Arbeitslosen auf 3 Millionen im Herbst 2002 zu senken. Der Bundeskanzler weiß, dass er das von ihm selbst gesteckte Ziel deutlich verfehlen wird.
Um von dieser Tatsache abzulenken, haut der Kanzler mit seiner Äußerung „Kein Recht auf Faulheit“ völlig undifferenziert auf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger ein.
Wäre eine solche Äußerung von einem Christdemokraten oder einem Liberalen gekommen, würde es einen Volksaufstand von Gewerkschaftsfunktionären und Sozialverbänden geben, der einen gewaltigen Niederschlag in den Medien finden würde.
Beim „Kanzler der Beliebigkeit“ ist man da großzügiger. Genauso, wie über seine Äußerung „Lehrer sind faule Säcke“ sieht man auch über die neuste Kanzlerentgleisung hinweg.
Kann man das Problem der Arbeitslosigkeit von 4 Millionen Menschen und deren jeweiligen Angehörigen dadurch mindern, dass man alle zu Faulenzern abstempelt?
In Ostdeutschland gibt es Landstriche mit einer Arbeitslosenquote von weit über 20 %. Sind die dort Lebenden alle faul und unflexibel?
Die CDU-Landtagsfraktion will darauf eine sehr differenzierte Antwort geben.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit gab es im März 2001 in ganz Deutschland rund 1,6 Millionen offene Stellen. Hiervon ist jede zweite für Nichtfacharbeiter oder einfache Angestellte geeignet. Im Jahr 2000 wurden 1,1 Millionen Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer erteilt.
Im März 2001 waren 243.000 Ausbildungsstellen als unbesetzt bei den Arbeitsämtern gemeldet.
Angesichts dieser Zahlen wäre es also möglich, dass grundsätzlich jedem Hilfeempfänger ein Arbeitsangebot unterbreitet werden kann.
Wir müssen erneut eine Diskussion über den Begriff der Zumutbarkeit führen. Bei der Forderung nach Mobilität des jeweiligen Arbeitnehmers ist allerdings, auch die familiäre Situation zu berücksichtigen. Hat die Partnerin/der Partner vor Ort einen Arbeitsplatz, wie alt sind die Kinder – ist ihnen ein Umzug zuzumuten?
Im allgemeinen gilt aber, wer gesund und arbeitsfähig ist und ein Arbeitsangebot ausschlägt oder sich so verhält, dass dem Arbeitgeber eine Beschäftigung dieser Person nicht zugemutet werden kann, bedarf offensichtlich nicht der Hilfe. Solche Personen benötigen aus meiner Überzeugung auch keine sozialpädagogischen Anwendungen, sondern Druck, finanziellen Druck.
Und eine solche Aussage ist nicht unsozial. Wer arbeiten könnte, es aber ablehnt und stattdessen sich mit Sozialleistungen ein feines Leben macht, handelt unsozial und lebt auf Kosten der Allgemeinheit.
Wer arbeitslos ist, hat ein Recht auf die Solidarität der Gesellschaft. Er ist aber selber auch zur Solidarität mit den anderen verpflichtet.
Die CDU-Landtagsfraktion bleibt daher bei ihrer alten Position, die da lautet: Wer seine Arbeit verliert, muss alles tun, um wieder Arbeit zu finden, sich weiterzubilden oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Diese gemeinnützigen Arbeiten müssen allerdings in einem noch viel stärkerem Maße vor Ort in den Kommunen angeboten werden.
Wir müssen uns bei der dringend notwendigen Reformdiskussion allerdings auch immer wieder vor Augen führen, zu welchem Zweck welches Instrumentarium eingeführt worden ist. Sozialhilfe war ursprünglich als eine Absicherung für Menschen gedacht, die vorübergehend in Not geraten. In den 60er Jahren gab es rund eine halbe Million Sozialhilfeempfänger.
Heute ist es leider so, dass die Sozialhilfe in vielen Fällen zu einer lebenslangen Versorgung geworden ist. Sie federt nämlich das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ab. Es gibt mittlerweile Familien in denen mehrere Generationen von Sozialhilfeleistungen leben.
Die Gesamtzahl der Empfänger ist dementsprechend ständig gewachsen. Heute sind 2,7 Millionen Menschen auf die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ angewiesen. Sie haben im vergangenen Jahr rund 20 Milliarden DM an Leistungen erhalten.
Von den 2,7 Millionen Sozialhilfeempfängern sind rund eine Million Menschen grundsätzlich arbeitsfähig. Sie sind nicht krank, nicht behindert, nicht über 65 Jahre alt und haben als Alleinerziehende auch keine Kleinkinder zu versorgen. Auf diesen Personenkreis – der Arbeitsfähigen – müssen wir uns in der Ausrichtungen der Sozialhilfe verstärkt konzentrieren. Wer arbeitswillig ist, der soll nicht nur die volle Leistung erhalten, nein bei besonderem Bemühen soll er aus unserer Sicht auch einen Aufschlag bekommen. Wer sich aber hier verweigert, dem stehen aus unserer Sicht die vollen Leistungen eben nicht zu. Das sind die Anreize, die wir schaffen wollen und schaffen müssen, wenn es uns um soziale Gerechtigkeit für die wirklich Bedürftigen geht.
Es gibt aber auch und diese Zahl müssen wir ebenfalls zur Kenntnis nehmen, rund 1,5 Millionen Menschen, die ebenfalls keine Arbeit haben und von der Bundesanstalt für Arbeit im letzten Jahr weit über 20 Milliarden DM an Arbeitslosenhilfe bezogen haben.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert mir ihrem heutigen Antrag den Bundesgesetzgeber auf, gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Grundlagen zu schaffen, um die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammenzuführen.
Beide Hilfearten sind steuerfinanziert. Sie federn das Risiko bei Arbeitslosigkeit ab, prüfen die Bedürftigkeit des Empfängers, sollen den Lebensunterhalt sichern und die Menschen wieder in den 1. Arbeitsmarkt vermitteln.
Die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt ist der vorrangige Gedanke bei unserer Reformüberlegung. Die Sozialämter sind bisher mit dem Instrument der Sozialhilfe nicht in einem ausreichenden Maße in der Lage, Arbeitsvermittlung und Qualifizierung wirklich zu leisten.
Und jetzt komme ich noch einmal zurück auf den Kanzlerspruch „Kein Recht auf Faulheit“. Das geltende Bundessozialhilfegesetz sieht als Regelfall vor, dass Bedürftige die volle Leistung erhalten. Kommt ein Hilfeempfänger aber seiner Verpflichtung zu arbeiten nicht nach, wird ihm die Leistung gekürzt. Hier hat also die Vorgängerregierung bereits ihre Hausaufgaben erledigt. Das sollte Herr Schröder zur Kenntnis nehmen. Es hapert also nicht an gesetzlichen Regelungen, sondern an deren Umsetzung.
In Zukunft sollte es aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion – um solche Ärgernisse zu vermeiden – also so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf eine ungeschmälerte Leistung hat, der nachweist, dass er selber etwas tut. Er muss signalisieren, dass er zur Arbeit bereit ist, bereit ist eine gemeinnützige Tätigkeit anzunehmen oder sich weiterzuqualifizieren.
Mit einer solchen Praxis bewirken wir einen größeren Druck auf die Hilfeempfänger. Ein solches Verfahren entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und erreicht, dass nur noch diejenigen Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen, die diese Hilfe zum Lebensunterhalt tatsächlich brauchen.
Ein weiterer Schlüssel zur Beschäftigung ist die Qualifikation. Dabei ist für Arbeitgeber nicht nur die formale Qualifikation wichtig, sondern auch Tugenden wie Engagement, Arbeitsmotivation, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Von den 18 bis 60jährigen Sozialhilfeempfängern haben 12 % keinen Schulabschluss, 50 % keine abgeschlossene Berufsausbildung. Und bei den jugendlichen Hilfeempfängern im Alter bis zu 24 Jahre haben 77 % keinen Schulabschluss, bei den ausländischen Hilfeempfängern dieser Altersgruppe sogar 82 %.
Ich habe eingangs die Zahl von 243.000 offenen Ausbildungsstellen genannt. Gerade die Gruppe jugendlicher Sozialhilfeempfänger unterstreicht die Bedeutung einer Zusammenlegung mit der Arbeitslosenhilfe. Wir brauchen ein verstärktes Vermittlungsinstrumentarium.
Vor Ihnen auf den Tischen liegt unser Antrag, unsere differenzierte Positionierung. Sie ist um Längen besser als das dümmliche Geschwätz zum Thema „Kein Recht auf Faulheit“. Ihre Sprüche werden niemanden darüber hinwegtäuschen, dass SPD und Grüne in Berlin ihr zentrales Ziel dieser Wahlperiode, die Arbeitslosigkeit deutlich zu senken, ebenso deutlich verfehlen werden.