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20.03.01
14:19 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Es drohen Haftentlassungen nach § 121 StPO

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 127/01 vom 20. März 2001 Thorsten Geißler: Es drohen Haftentlassungen nach § 121 StPO Nach Einschätzung des justizpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler, hat die Belastungssituation am Landgericht Kiel sich derart verschärft, dass die Aufhebung der Untersuchungshaft für einen mutmaßlichen Schwerkriminellen wegen Überschreitens der 6-Monats-Frist nach § 121 StPO droht. Thorsten Geißler: „Davor haben wir seit Jahren gewarnt. Trotzdem wurden unsere Haushaltsanträge stets abgelehnt.“
Obwohl das Landgericht bereits mit vier Hilfsstrafkammern arbeite, sei durch die Vielzahl und die Komplexität der Verfahren eine zeitgerechte Erledigung kaum noch möglich. Insbesondere bei Korruptions- und Wirtschaftsstrafverfahren sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen.
Am Landgericht Kiel müsse ein Richter gegenwärtig das Pensum von 1,53 Richtern bearbeiten. „Damit ist die Grenze der Belastbarkeit überschritten“, sagte Geißler. Bereits jetzt klage die Staatsanwaltschaft Delikte bei den Schöffengerichten an, weil bei den Strafkammern der Landgerichte keine Termine mehr zu bekommen seien. Für die Berufungen seien dann jedoch die kleinen Strafkammern zuständig, die ebenfalls stark überlastet seien. Geißler: Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre in die Länge. Selbst wenn in erster Instanz eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, wird dann letztlich nach § 153a StPO eingestellt oder eine Berufungsstrafe verhängt. Ergebnis des Verfahrensstaus sei damit eine „Rabattgerichtsbarkeit“.
Die Einsetzung von Hilfsstrafkammern gehe zu Lasten der Zivilkammern. Geißler: Auch hier ist die Verfahrensdauer bedenklich. Eine zügig arbeitende Zivilgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Standortfaktor. Unternehmen, die wissen, dass sie Forderungen nicht zeitnah einklagen können, werden diesen Standort meiden.
Thorsten Geißler: Die Belastung des Landgerichts Kiel ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die Überlastung der Justiz. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Justizministerium und Hauptrichterrat sind von den 527 im Haushalt ausgewiesenen Richterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nur 513 besetzt. Eine Entkrampfung der Situation ist nur erzielbar, wenn die im Haushalt vorgesehenen Stellen auch ausgeschöpft werden.