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06.03.01
10:20 Uhr
CDU

Rainer Wiegard: CDU will Entschädigungen für Ehrenamtliche bis 630 Mark von der Steuer befreien

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 103/01 vom 6. März 2001
Rainer Wiegard: CDU will Entschädigungen für Ehrenamtliche bis 630 Mark von der Steuer befreien

Ehrenamtlich Tätige sollen künftig Entschädigungen für ihre im öffentlichen Interesse geleistete Arbeit bis zu 630 Mark im Monat nicht mehr versteuern müssen. Mit einem Antrag für die Märzsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages will der Stormarner CDU-Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende im Fraktionsarbeitskreis Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Wiegard, MdL, eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes erreichen.
Wiegard erklärte am Montagabend in Bad Oldesloe, es sei höchste Zeit, im öffentlichen Interesse geleistete Arbeit für die Gemeinschaft der Bürger steuerlich zu begünstigen. Bislang müssen z.B. Aufwandsentschädigungen über 300 Mark monatlich von Übungsleitern und Betreuern in Sportvereinen und karitativen Organisationen zusätzlich zu deren persönlichen Einkommen versteuert werden. Bei kommunalpolitischen Ehrenämtern in den Gemeinde- und Stadtvertretungen beginnt die Besteuerung bereits bei 175 Mark monatlich. Diese Besteuerungsgrenze ist seit elf Jahren unverändert.
Wiegard: „Wenn wir mehr Menschen für die dem Gemeinwohl verpflichtete ehrenamtliche Arbeit gewinnen wollen, dann dürfen wir sie nicht noch dadurch bestrafen, dass ihre ohnehin geringen Aufwandsentschädigungen auch noch besteuert werden“.
Das internationale Jahr der Freiwilligen, sagte Wiegard, gebe dringenden Anlass, auch diese Seite der Ehrenamtlichkeit unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere das von der rot-grünen Bundesregierung geänderte 630-Mark-Gesetz habe bei Ehrenamtlichen zu kuriosen Entwicklungen geführt. So seien ihm Fälle bekannt, in denen steuerfrei geringfügig Beschäftigte durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit auch die Steuerbefreiung für ihre Beschäftigung verloren haben.
Wiegard: „Da wird Ehrenamtlichkeit dann zu einem besonderen Vergnügen!“