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16.10.00
12:20 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Stärkung des ehrenamtlichen Elements in der Kommunalen Selbstverwaltung

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 367/00 vom 16. Oktober 2000

Klaus Schlie: Stärkung des ehrenamtlichen Elements in der Kommunalen Selbstverwaltung
„Die Kommunalverfassung ist in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Einführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landräte grundlegend überarbeitet worden. Ein Grundsatz der im Jahre 1998 in Kraft getretenen Reform war die strikte Einführung des sogenannten Trennungsgebotes. Der direktgewählte Bürgermeister und Landrat sollte in seiner Funktion dadurch gestärkt werden, dass er eine ‚Allzuständigkeit‘ für den Verwaltungsvollzug zugeordnet bekam, während die ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker die politische Steuerungs- und Kontrollfunktion zugewiesen bekamen. Der Magistrat auf städtischer Ebene und der Kreisausschuss auf Kreisebene als ‚Verwaltungsleitende Organe‘ wurden abgeschafft. An ihre Stelle traten die ‚Hauptausschüsse‘, die vor allem koordinierende und kontrollierende Funktionen haben sollten.
Das Gesetz zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts ist am 22.12.1995 verabschiedet worden und befindet sich nun seit Jahren in der praktischen Anwendung. Über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg stellen wir in den kommunalen Gremien fest, dass der Einfluss der demokratisch gewählten Kommunalpolitikerinnen und –politiker auf allen Ebenen stark zurückgegangen ist, während die Kompetenzen der Hauptverwaltungsbeamten gestärkt wurden. In der Verwaltungsleitung hat das ehrenamtliche Element sogar jeglichen Einfluss verloren.
Es ist daher aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion richtig, dass sich die ‚Enquetekommission zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Land und Kommunen sowie der Kommunen untereinander‘ als ein Schwerpunktthema baldmöglichst auch mit der erneuten Reform des Kommunalverfassungsrechts befasst, um die klar zu Tage getretenen gesetzgeberischen Fehlentscheidungen zu korrigieren. Ziel soll es sein, das ehrenamtliche Element in der kommunalen Selbstverwaltung zu stärken. Dies ist der erklärte Wille aller Fraktionen des Landtages. Da der Innenminister mehrmals öffentlich angekündigt hat, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu diesem Themenkomplex vorzulegen, haben wir uns als CDU entschlossen, einige Eckpunkte zum Thema ‚Stärkung des ehrenamtlichen Elements in der Kommunalen Selbstverwaltung‘ aus unserer Sicht vorzustellen. Wir wollen damit weder den Beratungen in der Enquetekommission noch den Beratungen in den Gremien unserer Partei vorgreifen, sondern anhand einiger Eckpunkte Vorschläge für eine wirksame Stärkung des Ehrenamts und somit der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung insgesamt unterbreiten. Die Eckpunkte sind in der CDU-Landtagsfraktion vorgestellt worden, und es ist einmütig begrüßt worden, dass wir damit in die anstehenden Beratungen eintreten.
Der wesentliche Vorschlag zur Änderung der Kommunalverfassung lehnt sich an ein Modell an, das der Kommunalverfassung des Landes Hessen entspricht. Wir schlagen vor, dass es sowohl auf gemeindlicher und städtischer Ebene, als auch auf Kreisebene wieder ein bürgerschaftlich zusammengesetztes verwaltungsleitendes Organ geben sollte. Ein mit demokratisch gewählten Kommunalpolitikern besetztes verwaltungsleitendes Organ würde als Klammer zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten und der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung, bzw. dem Kreistag dienen. Damit würde die ehrenamtliche Kommunalpolitik wieder stärker als bisher an der Ausgestaltung der Umsetzung der politischen Vorgaben mitwirken können. Diese auf Konsens angelegte Mitwirkung und Mitgestaltung hatte sich in der Arbeit der früheren Magistrate und Kreisausschüsse hervorragend bewährt und ist bei der ersten Novelle zur Kommunalverfassung ohne jede Not ‚über Bord‘ geworfen worden.
Um ein nicht gewolltes ‚Hineinwirken in die Verwaltungsabläufe‘ zu verhindern, bedarf die Aufgabenbeschreibung dieses ‚neuen verwaltungsleitenden Organs‘ besonderer Sorgfalt. Bei der Neudefinition der Aufgabenzuteilungen ist aus Sicht der CDU selbstverständlich die starke Position des direktgewählten Hauptverwaltungsbeamten zu berücksichtigen.
Ich möchte an dieser Stelle nachdrücklich betonen, dass ich diesen Vorschlag gemeinsam mit unserem Landesvorsitzenden, Dr. Johann Wadephul, erarbeitet habe. Damit ist dann auch klar, dass es bezogen auf die CDU keinen Boden mehr gibt, um Spekulationen für die Abschaffung der Direktwahl zu nähren.
Mit gleicher Deutlichkeit betone ich aber, dass es nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand in Fraktion und Partei auch keinen Grund gibt, über eine Direktwahl der ‚ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister‘ vorrangig nachzudenken. Endgültige Entscheidungen dazu bleiben den Gremien vorbehalten. Der derzeitige Beratungsprozess zeigt jedoch, dass sich das bisherige Verfahren bewährt hat.
Über eine Stärkung des ehrenamtlichen Elements in der ‚Kommunalen Selbstverwaltung‘ kann aber auch nur dann ernsthaft nachgedacht werden, wenn die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie die ihnen zugewiesenen Daseinsvorsorgeaufgaben auch tatsächlich erfüllen können. Es grenzt an ‚politische Missachtung‘, wie SPD und Grüne in diesem Land mit der grundgesetzlich und landesverfassungsrechtlich zugesicherten Finanzausstattung der Kommunen umgehen. Die Absicht der Landtagsmehrheit, die Höhe des Eingriffs in den Finanzausgleich der Kommunen vom Ausgang der Steuerschätzung im November abhängig zu machen, stellt einen klaren Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen und eine eklatante Herabwürdigung der Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker dar.
Völlig unabhängig vom Ausgang der Steuerschätzung müssen doch die Kommunen die Finanzmittel erhalten, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies ist auch ohne den geplanten ‚100-Millionen-DM-Eingriff‘schon nicht mehr möglich.
Wir fordern daher die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und die öffentlichen Aufgaben insgesamt zu überprüfen und zu reduzieren, die allumfassende Regulierung zu beseitigen und die Bürokratie radikal abzubauen.
Das schnellste und wirksamste Mittel dazu ist ein Beschluss des Landtages zur befristeten Aussetzung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, um dann zu prüfen, welche staatlichen Vorgaben überhaupt noch notwendig sind. Die CDU- Fraktion wird in der Novembertagung des Landtages eine entsprechende Initiative vorlegen.“