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29.09.00
17:03 Uhr
CDU

TOP 27 Gero Storjohann: Misstrauensantrag gegen Wohnungsbauminist er?

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 347/00 vom 29. September 2000
TOP 27 Gero Storjohann: Misstrauensantrag gegen Wohnungsbauminister? Herr Bauminister Buß, ich weiß nicht, wie sie es empfunden haben, aber als ich den heute zu diskutierenden Antrag erhielt, da fragte ich mich schon, was wollen meine roten und grünen Kollegen erreichen? In Berlin und Kiel haben Sie Mehrheiten, die es Ihnen erlauben ihre jeweiligen Koalitionsverträge im Bereich Wohnungsbau über Gesetzgebung umzusetzen. Nur scheint Sand im Getriebe zu sein. Fraktionen und Regierung arbeiten nicht zusammen sondern gegeneinander. Es herrscht ein Klima von Misstrauen. Deshalb: Der hier vorgelegte Antrag ist eine einzige Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Regierungen in Kiel und Berlin.

Die von Ihnen gestützten rot/grünen Kabinette scheinen sich wohl von bisher sicher geglaubten Positionen zu verabschieden. Deshalb ist ihr Misstrauen natürlich berechtigt, aber für mich auch Anlass, die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen in den letzten Jahren aufzuzeigen. 1993 betrug der Beitrag des Bundes noch fast 4 Mrd. DM. 1998 standen noch 1,35 Mrd. DM zur Verfügung. Die rot/grüne Koalition reduzierte dann von 1,1 Mrd. auf 600 Mio und im Haushaltsentwurf für 2001 auf die gesetzliche Mindesthöhe von 450 Mio. DM. Dieses Vorgehen ist ein einziger wohnungspolitischer Skandal. Rot/Grün ist am Tiefpunkt ihrer gebrochenen Wahlversprechen angekommen.

Auf die Zweckbindung der Rückflussmittel möchte ich auch eingehen. Der drastische Rückgang der bundeseigenen Fördermittel wirft die Frage nach einem Verstoß gegen §20 II. Wohnungsbaugesetz auf, da inzwischen -dank hoher Verpflichtungsrahmen aus CDU/CSU-Regierungszeiten- mehr Mittel zurückfließen als für den sozialen Wohnungsbau aufgewendet werden.

Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wird sich in den kommenden Jahren noch weiter öffnen. Rot/Grün hat es somit geschafft, die soziale Wohnungsbauförderung zu einer Gewinnquelle zu machen. Sie machen keine soziale Politik mehr. Sie haben vor der Bundestagswahl eine Verstärkung des Bundesengagements versprochen. Sie brechen massiv ihre Wahlversprechen und machen jetzt sogar noch Kasse.

Bis zur Mitte der Legislaturperiode hin bleibt die Bundesregierung den Beweis einer integrierten Wohnungs- und Städtebaupolitik schuldig. In dieser Wochen beginnen die rot-grünen Koalitionsfraktionen sich erstmals der Notwendigkeit zur Reform des sozialen Wohnungsbaus zu erinnern. Angesichts der aus den 50er Jahren stammenden gesetzlichen Grundlagen ist die Reform des sozialen Wohnungsbaus überfällig. Sie hätte bereits zu Anfang 1999 in Kraft treten können, wenn die Gesetzesvorlage des damaligen Bauministers Töpfer nicht auf eine politisch-wahltaktisch motivierte Blockade-Haltung der SPD-regierten Länder gestoßen wäre.

Statt zügig eine neue Gesetzesinitiative anzugehen, hat die neue Bundesregierung mittlerweile den Stellenwert des sozialen Wohnungsbaus herabgesetzt und die Voraussetzungen für eine Einbettung der Reform in eine integrierte Wohnungs- und Städtebaupolitik schrittweise verschlechtert.

Die Bundesregierung hat sich aus der Mitfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus bis zum gesetzlichen Mindestniveau von DM 450 Mio. zurückgezogen Die steuerlichen Förderbedingungen des Mietwohnungsbaus wurden abgebaut, teilweise rückwirkend. Investitionshemmende Eingriffe in die Vermietungs-Ertragsspielräume über eine Mietrechtsreform sind von der Bundesregierung in die Diskussion gebracht worden.
Der in der sozialen Wohnraumförderung angestrebte besondere Stellenwert des selbstgenutzten Wohneigentums erscheint durch den stufenweisen Abbau der Eigenheimzulage wie durch die drastische Kürzung der Bundesmittel beim sozialen Wohnungsbau, bei dessen Förderung Eigentumsmaßnahmen immer wichtiger werden, gefährdet.
Die stärkere Gewichtung der Bestandsförderung, eine der unumstrittenen Zielsetzungen einer Reform der sozialen Wohnraumförderung, wird durch den Wegfall der Geltendmachung als Vorkosten wie der Verteilung von Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre erheblich behindert. Der finanzielle Start des Programms ”Soziale Stadt” ging in Wahrheit zu Lasten der sozialen Wohnungsbauförderung.
Fazit: Zur Mitte der Legislaturperiode in Berlin ist ganz klar : Trotz weiterhin sinkender Beschäftigungszahlen im Baugewerbe und trotz sinkender Bauanträge gibt es keine Impulse für eine Ankurbelung der Wohnungswirtschaft.

Die Abschaffung des Bauministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen hat zu einem Verlust des politischen Gewichts der Wohnungs- und Städtebaupolitik geführt.

Über die Ausgestaltung des Landeswohnungsbauprogramms wird ebenfalls noch heftig gerungen. Die Bedarfsprognosen sind in den letzten Jahren sehr zögerlich den realen Verhältnissen angepasst worden. Die bereitgestellten Mittel für den Geschosswohnungsbau liegen brach, eine Umschichtung zugunsten der Eigentumsbildung kann eher und kräftiger erfolgen. Der Wohnungsmarkt ist entspannt und dennoch gibt es besonders im Kraftgürtel um Hamburg oder auf den Inseln noch Nachfrage, die vereinzelt Geschosswohnungsbau rechtfertigt. In den letzten 4 Jahren haben sich die geförderten WE in Schleswig-Holstein halbiert. 2400 WE sollen in diesem Jahr erreicht werden. Zur Zeit sieht es nicht danach aus. Wie Hohn klingt die Formulierung im rot/grünen Antrag: „dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau gilt es, entgegenzuwirken“ . Sie haben einen Sozialwohnungsbestand von 80000. Jährlich fallen 5000 Wohnungen aus der Sozialbindung. Mit ihren Programmzahlen stellen sie den Abgängen fast nichts gegenüber. Der neue Minister schätzt den gesamten Neubaubedarf in Schleswig-Holstein wesentlich vorsichtiger als die Vorgängerin auf unter 9000 WE ein. Wenn es Ihnen wirklich ernst ist mit dem Sozialwohnungsbestand, dann müssten sie einen deutlichen Akzent setzen. Tun sie aber nicht, weil die Marktgegebenheiten es einfach nicht zulassen. Sie belassen es bei Antragslyrik. Die CDU bekennt sich ausdrücklich zur verstärkten Eigentumsförderung, wobei die neuen Richtlinien mit der individuellen Zinsanpassung auch eher bremsend als beschleunigend wirken. Neues Eigentum macht Mietwohnung frei und verbessert somit auch die Situation der Haushalte mit Zugangsproblemen am Wohnungsmarkt. Wir unterstützen ausdrücklich die Gruppenselbsthilfemaßnahmen des Deutschen Siedlerbundes und anderer Träger und wir setzen uns für ein ausreichendes Kontingent ein.

Die CDU bekennt sich zur Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus, ausgerichtet an den im Antrag formulierten Leitlinien. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.