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27.09.00
17:10 Uhr
CDU

TOP 5 Martin Kayenburg: Verfallszeit für Staatsverträge wird immer kürzer

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 331/00 vom 27. September 2000
TOP 5 Martin Kayenburg: Verfallszeit für Staatsverträge wird immer kürzer Wir beraten heute den 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die dadurch initiierten Änderungen anderer rundfunkrechtlicher Staatsverträge und unseres Landesrundfunkgesetzes. Ich hoffe, dass dies der letzte derartige Staatsvertrag ist, obwohl der 6. ja bereits in der „Pipeline“ ist. Die Verfallszeit der Rundfunkstaatsverträge wurde immer kürzer. Der 4. Rundfunkstaatsvertrag trat erst am 1. April dieses Jahres in Kraft. Der 5. soll am 1. Januar 2001, also gerade erst einmal ein Dreivierteljahr später, in Kraft treten. Wir beschließen hier also einen Rundfunkstaatsvertrag, wissen aber gleichzeitig, dass am vergangenen Freitag die Chefs der Staatskanzleien zusammengesessen haben, um über Neues zu diskutieren und zu verhandeln; über ein Gesetzeswerk, das den gesamten Bereich der Medien umfasst und zu einem schlanken, völlig neuen Mediengesetz führt.
Dazu gehört natürlich auch die Frage, wie es nach 2004 mit den Rundfunkgebühren weiter geht. Die immer neuen Erhöhungen sind für die Konsumenten ein großes Ärgernis. Je weniger sich das öffentlich-rechtliche, gebührenfinanzierte Fernsehen zukünftig vom privaten, werbefinanzierten Fernsehen unterscheidet, umso mehr wird die Zwangsgebührenfinanzierung in die Kritik geraten und von den Konsumenten hinterfragt werden. Mit über 30,-- DM ist für meine Vorstellungen eine Schallgrenze erreicht, die weitere Erhöhungen in Zukunft aufgrund des öffentlichen Widerstandes kaum noch möglich erscheinen lässt. Dies ist den verantwortlichen Staatskanzleien auch offensichtlich bewusst, denn bei den Gesprächen am letzten Freitag ging es ja um neue Modelle der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks. Zu definieren gilt aber auch, was der besondere öffentlich-rechtliche Auftrag wirklich ist. Spielshows oder Krimis können wohl nicht dazu gerechnet werden.
Für uns als Parlamentarier ist es außerdem sehr unbefriedigend, dass wir einen Staatsvertrag absegnen müssen, an dessen Zustandekommen wir nicht beteiligt waren. Der schwarze Peter der Gebührenerhöhung wird von den Laien und Bürgern uns zugewiesen, obwohl wir an den Beschlüssen nicht beteiligt waren. Auch hier besteht Diskussionsbedarf, und in diesen sind offensichtlich jetzt die Staatskanzleien eingetreten.
Zu den Finanzierungsfragen gehört ferner die zukünftige Behandlung der multimediafähigen Computer. Deren Einbeziehung in die Rundfunkgebühr wurde erst einmal bis 2004 zurückgestellt. Wenn die Konvergenz aller Medien aber weiter fortschreitet, ist dies der Sprengstoff, der die Rundfunkgebühr in ihrer jetzigen Form insgesamt zum Platzen bringen wird. Dies bedarf noch einer intensiveren Beratung auf der Bundes- und Länderebene. Die übrigen einzelnen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags sollten im Ausschuss näher beleuchtet werden.
Dass die Änderungen eines Rundfunkstaatsvertrages stets auch Einfluss auf die Bestimmungen der Landesrundfunkgesetze haben, ist verständlich, liegt auf der Hand. Viele der geplanten Änderungen, scheinen auf den ersten Blick unkritisch zu sein.
Kritisch bewerte ich allerdings die Änderung des § 73 Landesrundfunkgesetz und dort vor allem die dort vorgesehene neue Institution einer Fördereinrichtung zur Beratung von Produktionsunternehmen und von Einrichtungen und Projekten zur Aus- und Fortbildung im Bereich der Rundfunkproduktionen.
Bedenklich sind dabei vor allem 1. der schwammige Begriff der „Berücksichtigung der Belange Schleswig-Holsteins“, der für § 73 Satz 2 Nr. 3 und 4 gelten soll und 2. die Alternativen zur Konstruktion einer solchen Fördereinrichtung.
Danach ist es dem NDR freigestellt, wahlweise eine eigene Förderungseinrichtung zu schaffen oder eine gesonderte Abteilung der MSH zu vereinbaren als ein NDR dominiertes Gemeinschaftsunternehmen für die Filmförderung unter Beteiligung der ULR.
Dahinter steckt offenbar der Gedanke, dass der ULR durch die Rundfunkgebührenerhöhung automatisch zusätzliche Mittel aus ihrem zweiprozentigen Anteil an den Rundfunkgebühren des NDR zufließen.
Die ULR ist schon bisher gesetzlich verpflichtet, 20 % von ihrem Rundfunkgebührenanteil an die MSH - das Gemeinschaftsunternehmen zur Filmförderung - abzugeben. Diese Summe ist eigentlich immer viel zu niedrig gewesen, wirklich etwas damit zu bewegen. Deswegen fehlte es denn auch am Abfluss der Gelder an geeignete Projekte. Nun soll, obwohl man weiß, dass die Rundfunkgebühren in den kommenden Jahren neu konzipiert werden müssen und daraus auch eine Senkung oder zumindest ein Status Quo hervorgehen kann, eine neue, mit Personalkosten behaftete Institution geschaffen werden. Dies ist eine Fehlentwicklung, die schon in kurzer Zeit zu unerfreulichen Rücknahmeaktionen führen muss. Wenn man überschüssige Gelder abschöpfen will, sollte man sie der vorhandenen Institution MSH für ihre bisherige Förderaufgaben zuführen und über geeignete Förderrichtlinien nachdenken. Hier sehen wir großen Beratungsbedarf. Wir bitten um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss mit der Bitte der Durchführung von Anhörungen.