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14.09.00
09:49 Uhr
CDU

Brita Schmitz-Hübsch: "Muss Landesregeirung Beschaffungsordnung nachbessern?"

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 310/00 vom 14. September 2000

Brita Schmitz-Hübsch: „Muss Landesregierung Beschaffungsordnung nachbessern?“
Die am 1. Juli 2000 in Kraft getretene Landesbeschaffungsordnung steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Auf Fragen der Abgeordneten Brita Schmitz-Hübsch im Wirtschaftsausschuss des Landtages sicherte Wirtschaftsstaatssekretär Mantik eine Überprüfung des Formblattes zu, in der sich Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten zur Einrichtung von Frauenförderplänen verpflichten müssen, wenn sie bei einer Ausschreibung als Bieter überhaupt berücksichtigt werden wollen. Dieses Formblatt muss bereits bei der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Folgt man der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, so dürfen sich die Auswahlkriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe allein auf die fachliche Eignung des Anbieterunternehmens beziehen, sozialpolitische Zusatzerwägungen müssen bei dieser Prüfung außer Betracht bleiben. Justizministerin Lütkes hatte bisher mehrfach versichert, dass so auch bei der Beschaffungsordnung verfahren werde. Den Zuschlag erhalte der wirtschaftlichste Bieter, erst beim Vertragsabschluss würden dann vergabefremde Kriterien wie Frauenförderung oder Umweltzertifikate eine Rolle spielen.
Dies steht aber nicht in der Beschlussvorlage, die dem Finanzausschuss im Juni zur Abstimmung vorgelegt worden war. Der sichtlich überraschte Wirtschaftsstaatssekretär erklärte, wenn die Prüfung ergäbe, dass die Landtagsabgeordnete Schmitz-Hübsch Recht habe, müsse das Formblatt in diesem Punkt geändert werden.
Genau gegen diesen Punkt hatte die CDU-Landtagsfraktion von Anfang an protestiert.