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13.07.00
12:43 Uhr
CDU

TOP 21 Brita Schmitz-Hübsch: Wettbewerbsverzerrungen für den Mittelstand

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 230/00 vom 13. Juli 2000
TOP 21 Brita Schmitz-Hübsch: Wettbewerbsverzerrungen für den Mittelstand
Die neue Beschaffungsordnung der Landesregierung gibt Anlass zu großer Sorge. Erstmalig finden andere Kriterien als Qualität und Preis eines Anbieters Eingang in die Vergabekriterien öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein.
Die mittelständischen Betriebe in Schleswig-Holstein müssen, wenn sie mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 20.000 DM mit der neuen Zentralen Beschaffungsstelle der GMSH tätigen wollen, einen gültigen Frauenförderplan für die Dauer von vier Jahren vorweisen können. Dies gilt auch für Subunternehmer. Fehlt ein betrieblicher Frauenförderplan, gelten sie als „nicht zuverlässig“ und werden beim Bieten gar nicht erst berücksichtigt.
An dieser Stelle irren Sie übrigens, Frau Frauenministerin. Leider haben Ihnen die Verfasser Ihrer Pressemitteilung vom 23. 6. etwas Falsches erzählt: Von Anfang an, nicht erst später, werden alle Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen, die nicht das Vorhandensein oder die Planung eines Frauenförderplanes nachweisen können. Es erfolgt also von vornherein eine strenge Auslese nach diesem Kriterium.
Zum Nachweis der Frauenförderung im Betrieb hat die Landesregierung einen dreiseitigen Fragebogen ersonnen, der auszufüllen und eventuell zu belegen ist. Falls es noch keinen Frauenförderplan gibt, muss der zukünftige Bewerber sagen, welche Maßnahmen er ergreifen wird, um dieser schweren Verfehlung abzuhelfen. Mindestens vier Punkte sind zu erfüllen, damit der Anforderung Genüge getan wird. Der Betriebsinhaber kann dabei aus mehreren Vorschlägen auswählen. Hier ein paar Beispiele: Er kann „ein Bekenntnis zur Chancengleichheit als Grundlage der gesamten Personalpolitik des Unternehmens, vor allem durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit"“ ablegen (4.1). Oder er kann sich zur „Übernahme von weiblichen Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung, mindestens entsprechend ihrem Anteil an allen Auszubildenden im jeweiligen Ausbildungsberuf“ verpflichten. Frage: Was macht der Unternehmer bloß, wenn in diesem Jahr die weiblichen Lehrlinge schlechter sind als die männlichen?

Übrigens muss der Nachweis wiederholt werden, wenn zwischen dem ersten Auftrag und dem nächsten mehr als sechs Monate vergangen sind. Es wird also ein großer Schub an zusätzlicher Bürokratie in den Betrieben ausgelöst.

Aber wie will die Landesregierung die Durchführung der Frauenförderpläne kontrollieren? Etwa durch zusätzliche Planstellen?

Auch Umweltkriterien sollen in Zukunft bei der Vergabe eine Rolle spielen. Unternehmen, die sich freiwillig einer Umweltzertifizierung unterziehen, sollen bevorzugt werden.

Mit beiden Maßnahmen diskriminiert die Landesregierung die kleinen und mittleren Betriebe. Viele von ihnen haben gar nicht die finanziellen Mittel, um die vergabefremden Kriterien zu erfüllen. Ihre Geschäftspolitik soll demnächst nicht mehr an der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein, sondern an der Frauenförderung. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen.
Die neuen Vorschriften schränken die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und für freiberufliche Leistungen (VOF) ein. Betroffen sind zur Zeit vor allem der Handel und die Freien Berufe. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vorläufig nicht angetastet. Im Handwerk und Baubereich steht man aber Gewehr bei Fuß nach dem Motto „Wehret den Anfängen“.
Die neue Landesbeschaffungsordnung ist mittelstandsfeindlich. Hier wird versucht, allgemeine politische Ziele willkürlich durch die Koppelung an die Vergabe öffentlicher Aufträge durchzusetzen. Nach den Erschwernissen durch das 630-DM- Gesetz und das Gesetz zur Scheinselbständigkeit ist diese weitere Belastung der gewerblichen Wirtschaft ein Skandal.
So ganz nebenbei wundern wir uns auch über die Behandlung dieser Verordnung durch die Landesregierung. Sie widerspricht dem Mittelstandsförderungsgesetz, das ausdrücklich die Einhaltung von VOB und VOL vorschreibt. Hierfür ist der Wirtschaftsminister zuständig. Für die Einhaltung der Verdingungsordnungen bei öffentlichen Bauten war bislang der Innenminister zuständig. Und jetzt hat der Finanzminister diese einschränkende Verordnung erlassen. Nach unseren Informationen hat er vorsichtshalber die zuständigen Verbände nicht angehört. Warum dieses merkwürdige Verfahren? Ist der Wirtschaftsminister in wirtschaftspolitischen Grundsatzfragen, in seinem ureigensten Wirkungsgebiet, zum zahnlosen Tiger geworden?
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!