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23.06.00
11:10 Uhr
CDU

Brita Schmitz-Hübsch: Neue Beschaffungsordnung führt zu Wettbewerbsverzerrungen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 195/00 vom 23. Juni 2000

Brita Schmitz-Hübsch:
Neue Beschaffungsordnung führt zu Wettbewerbsverzerrungen


Die neue Beschaffungsordnung der Landesregierung gibt Anlass zu großer Sorge. Erstmalig finden andere Kriterien als Qualität und Preis eines Anbieters Eingang in die Vergabekriterien öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein.
Die mittelständischen Betriebe in Schleswig-Holstein müssen sich umstellen. Wenn sie mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 20.000 DM mit der neuen Zentralen Beschaffungsstelle der GMSH tätigen wollen, müssen sie einen gültigen Frauenförderplan für die Dauer von vier Jahren vorweisen können. Dies gilt auch für Subunternehmer. Fehlt ein betrieblicher Frauenförderplan, gelten sie als „nicht zuverlässig“ und werden beim Bieten gar nicht erst berücksichtigt.
Zum Nachweis der Frauenförderung im Betrieb gibt es einen dreiseitigen Fragebogen, der auszufüllen und eventuell zu belegen ist. Falls es noch keinen Frauenförderplan gibt, muss der zukünftige Bewerber sagen, welche Maßnahmen er ergreifen wird, um dieser schweren Verfehlung abzuhelfen. Mindestens vier Punkte sind zu erfüllen, damit der Anforderung Genüge getan wird. Außerdem muss der Nachweis wiederholt werden, wenn zwischen dem ersten Auftrag und dem nächsten mehr als sechs Monate vergangen sind. Es wird also ein großer Schub an zusätzlicher Bürokratie ausgelöst.

Auch Umweltkriterien sollen in Zukunft bei der Vergabe berücksichtigt werden. Unternehmen, die sich einer freiwilligen Umweltbetriebsprüfung unterziehen und entsprechende Zertifikate besitzen, sind nach der neuen Beschaffungsordnung klar im Vorteil.

Mit beiden Maßnahmen diskriminiert die Landesregierung die kleinen und mittleren Betriebe. Viele von ihnen verfügen nur über geringe finanzielle Mittel und können deshalb die vergabefremden Kriterien nicht oder nur zum Teil erfüllen. Außerdem sollen Betriebe in Zukunft ihre Geschäftspolitik nicht mehr danach ausrichten, wie sie am wirtschaftlichsten ein Produkt erstellen und anbieten können, sondern wie sie am besten in ihrem Betrieb Frauen fördern. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Diejenigen Betriebe, die aufgrund ihrer Produktionsstruktur traditionell wenig Frauen beschäftigen, geraten ins Hintertreffen.

Die neuen Vorschriften schränken die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ein. Betroffen sind vor allem der Handel und die Freien Berufe. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vorläufig nicht angetastet. Im Handwerk und Baubereich steht man aber Gewehr bei Fuß nach dem Motto „Wehret den Anfängen“.
Nach Meinung der CDU ist die neue Landesbeschaffungsordnung mittelstandsfeindlich. Hier wird versucht, allgemeine politische Ziele willkürlich durch die Koppelung an die Vergabe öffentlicher Aufträge durchzusetzen. Nach den Erschwernissen durch das 630-DM-Gesetz und das Gesetz zur Scheinselbständigkeit ist diese weitere Belastung der gewerblichen Wirtschaft ein Skandal.
Die CDU bringt deshalb in der Juli-Sitzung des Landtages einen Antrag ein, mit dem alle öffentlichen Auftraggeber aufgefordert werden, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Wir wollen damit die Öffentlichkeit wachrütteln und darauf aufmerksam machen, wie hier auf Schleichwegen der Koalitionsvertrag umgesetzt wird.