Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.01.00
17:53 Uhr
CDU

TOP 40: Klaus Schlie: Nicht alle Gemeinden erfasst

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 33/00 vom 26. Januar 2000
TOP 40: Klaus Schlie: Nicht alle Gemeinden erfasst
Der Bericht der Landesregierung über die Finanzsituation der kommunalen Gebietskörperschaften ist leider nur Stückwerk, weil nur die Gebietskörperschaften erfasst sind, die der Kommunalaufsicht des Innenministers unterstehen.
Damit werden die finanziellen Verhältnisse von ca. 1.100 kreisangehörigen Städten und Gemeinden überhaupt nicht erfasst. In eine vergleichende Finanzbetrachtung der Kommunalfinanzen müssen aber zwingend alle schleswig-holsteinischen Kommunen einbezogen werden. Diese Daten sind vor allem auch im Hinblick auf eine Änderung des kommunalen Finanzausgleichs und eine Modifizierung des zentralörtlichen Systems in der nächsten Legislaturperiode unabdingbar notwendig.
Die Kernaussagen des Berichts der Landesregierung decken sich ja weitgehend mit den Feststellungen im Kommunalbericht des Landesrechnungshofes. Der Landesrechnungshof stellt als Fazit fest, dass die kommunale Finanzsituation in Schleswig-Holstein nach wie vor angespannt ist und auch die Perspektiven über das Jahr 1999 hinaus nicht sonderlich positiv aussehen.
Die kommunale Finanzpolitik wird auch in den kommenden Jahren weiter unter erheblichen Konsolidierungs- und Sparzwängen stehen. Hierzu tragen insbesondere auch die Pläne der rot-grünen Bundesregierung zur Unternehmens- und Einkommenssteuerreform, sowie die anstehende Neuordnung der Familienförderung aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei.
Wenn im Bericht auf die geringe Verschuldungsrate pro Kopf in den alten Flächenländern hingewiesen wird, so ist zur Vollständigkeit und richtigen Einordnung dieser Aussage auch der Hinweis notwendig, dass die Kommunalverschuldung in den letzten Jahren außer in Bayern nur in Schleswig-Holstein gestiegen ist, während sie in allen anderen Bundesländern zurückgegangen ist. Für das relativ günstige Bild der kreisangehörigen Städte, die der Kommunalaufsicht des Landes unterliegen, sind vor allem die erheblichen Konsolidierungsmaßnahmen der Kommunen selbst verantwortlich.
Hauptamtler und Ehrenamtler haben immer sehr verantwortungsbewusst darauf geachtet, dass nicht mehr Geld ausgegeben wird, als in den kommunalen Kassen zur Verfügung steht. Eine beispielhafte Politik für jeden Landesfinanzminister.
Auf die Unterschiedlichkeit der Finanzausstattung der Mittelstädte ist in dem Bericht hingewiesen worden. Dabei ist zweimal positiv die Stadt Geesthacht erwähnt worden. Einmal wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen und einmal wegen der geringsten Verschuldung. Ich finde, dass dies ein sehr gutes Beispiel ist.
Geesthacht verdankt diese Spitzenposition vor allem dem Kernkraftwerk Krümmel. Eine CDU-Landesregierung wird dafür sorgen, dass Geesthacht die Grundlage für diese Spitzenposition behält und mit dem gewählten CDU-Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, Herrn Ingo Fokken, diese Position weiter ausbaut. Sein Wahlergebnis von 54,1 % sind dafür die beste Grundlage.
Dass die Kommunen in Schleswig-Holstein im Jahr 2000 durch das sogenannte Sparpaket der rot-grünen Bundesregierung mit 66 Millionen DM und damit stärker belastet werden als das Land, verschärft die Situation der Kommunalfinanzen.
Wie Sie wissen, hat der Städteverband zurecht der Rechnung des Landesfinanzministers widersprochen, dass das Land eine größere Belastung trägt als die Kommunen. Durch die Nichtanrechnung des erhöhten Kindergeldes auf die Sozialhilfe wird nicht nur das Land, sondern auch die Kommune erheblich belastet.
Dramatisch ist jedoch die Finanzsituation der Kreise. Es ist dabei schon beachtlich, dass selbst im Bericht der Landesregierung konzidiert wird, dass der Rückgang der Einnahmen des Verwaltungshaushalts der Kreise auch auf den Rückgang beim Finanzausgleich zurückzuführen ist. Die Entwicklung ist tatsächlich dramatisch:
„Betrug der freie Finanzspielraum der Kreise 1995 und 1996 noch jeweils 52 DM/Einwohner, so belief er sich 1998 nur noch auf 21 DM/Einwohner“, so der Bericht.
Bei den Aussagen
• „Die Finanzsituation der Kreise ist besorgniserregend“. • „Die Kreisfinanzen sind inzwischen heruntergehungert auf ein Knochengerüst“. • „Die Verschuldung in den Kreisen hat eine beunruhigende Größenordnung angenommen“.
handelt es sich nicht um subjektive Horrormeldungen des Landkreistages, sondern um Feststellungen des Landesrechnungshofes und des Innenministers.
Hinsichtlich der Kreisfinanzen stellt der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 1999 fest: „Dass bei den Kreisen trotz intensiver Bemühungen um die Konsolidierung ihrer Haushalte .... die festzustellende Stagnation des Aufkommens an allgemeinen Deckungsmitteln zu einer Reduzierung des freien Finanzspielraums geführt hat. Die Einbußen bei den verfügbaren Mitteln für die Investitionsfinanzierung haben mit 59 % eine beunruhigende Größenordnung erreicht.“
Auf der Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages am 14. November 1999 wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
„Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation in den Kreishaushalten für das Jahr 2000 und der möglicherweise drohenden Gefahren durch das Zukunftsprogramm der Bundesregierung erwartet der ... Landkreistag von der staatlichen Seite, eine notwendige Finanzausstattung der Kreise sicherzustellen.“
Die vom Landtag zum 1. Januar 2000 im Rahmen der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossene Anhebung der Nivellierungssätze ist dabei nur ein erster Schritt. Die kommunale Seite muss an den prognostizierten Mehreinnahmen durch die Steuerschätzung angemessen teilhaben und weitere Eingriffe des Landes in den kommunalen Finanzausgleich zur Sanierung des maroden Landeshaushalts darf es nicht geben.