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20.01.00
13:24 Uhr
CDU

Thomas Stritzl (CDU) und Ekkehard Klug (F.D.P.): Auch Rot-Grün erkennt, dass das Vorhaben des Kabinetts Simonis/Steenblock in Sachen Immobiliendeal verfassungswidrig war

CDU-LANDTAGSFRAKTION Schleswig-Holstein

Pressemitteilung
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Kiel, 20. Januar 2000


Thomas Stritzl (CDU) und Ekkehard Klug (F.D.P.): Auch Rot-Grün erkennt, dass das Vorhaben des Kabinetts Simo- nis/Steenblock in Sachen Immobiliendeal verfassungswidrig war
„Mit ihrem heutigen Antrag im Finanzausschuss, wonach die Regierungsfraktionen lediglich beabsichtigten, die Einnahmen aus dem Immobiliendeal auch künftig wie Kredite zu behandeln, wird deutlich, dass die rot-grüne Koalition selbst allmählich erkennt, dass der Versuch des Kabinetts Simonis/Steenblock, die Immobiliendeal- Millionen unter Umgehung des Artikels 53 der Landesverfassung in den Haushalt ein- fließen zu lassen, verfassungswidrig war. Über diese späte Einsicht freuen wir uns“, so Thomas Stritzl, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Dr. Ekkehard Klug als parlamentarischer Geschäftsführer d er F.D.P.-Fraktion.
„Ob die heute vorgelegten schlichten vier „Geständniszeilen“ allerdings ausreichen, um den Willen des Bundesverfassungsgerichtes abschließend zu erfüllen und der Be- deutung der Sache gerecht zu werden, das hätten wir gerne näher geprüft“. Wir bedau- ern außerordentlich, dass sich die rot-grüne Mehrheit einer näheren Überprüfung durch Ablehnung einer weiteren Beratung im Finanzausschuss entzogen hat und haben uns daher heute bei der Abstimmung der Stimme enthalten“.
Diese Ablehnung von Rot-Grün sei auch deshalb erstaunlich, da es einen Eilbedarf erkennbar nicht gebe. Die von CDU und F.D.P. beantragte Sitzung hätte noch während der Landtagssitzung – wie auch sonst üblich – stattfinden können, und zwar in Kennt- nis des am kommenden Dienstag in Aussicht gestellten Kabinettsbeschlusses. Dadurch wäre auch die Stellungnahmefrist (15.02.2000) beim Bundesverfassungsgericht ge- wahrt worden. 2

„Wer – wie Rot-Grün – eine sachgerechte Debatte verweigert, hat offensichtlich ein schlechtes Gewissen. Entweder weil er das Scheitern des vermeintlichen ‚rot-grünen Finanzclous‘ vor dem Bundesverfassungsgericht möglichst verheimlichen möchte oder weil er sich durch unscharfe Formulierungen, (wie z.B. der Landtag beabsichtigt.....) ein Hintertürchen offenhalten will, und zwar unter Vermeidung einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache“, so Thomas Stritzl und Dr. Ekkehard Klug.
Die beiden Politiker betonten, dass die heute von Rot-Grün in der Finanzausschusssit- zung als Tischvorlage präsentierte Formulierung in den Fraktionen geprüft würden und CDU und F.D.P. sich ausdrücklich vorbehielten, darauf entsprechend parlamentarisch oder durch die Prozessvertreter zu reagieren.

Anlage: Umdruck 14/4237