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15.12.99
12:57 Uhr
CDU

Jost de Jager: Späte Genugtuung

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG TOP 8 Jost de Jager: Späte Genugtuung
Nun kommt sie also doch, die Möglichkeit für die Hochschulen, einen begrenzten Anteil an Studierenden in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen selber auswählen zu können. Wir hatten diese Möglichkeit als Union bereits im Zusammenhang mit den Beratungen über die Novellierung des Hochschulgesetzes gefordert. Unser Vorschlag fand damals bei den Grünen allerdings keine Gnade. Schlimmer noch, die Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen Grünen, Frau Fröhlich, geizte nicht mit Polemik. So heißt es in einer Pressemitteilung von ihr vom 12.10.1999: „Und Abiturientinnen, aufgepasst: jede Stimme für die CDU trägt dazu bei, Eure Chancen auf einen Studienplatz in Schleswig-Holstein zu verringern. Schließlich soll nach ihrer Vorstellung 20 % der zulassungsbeschränkten Studiengänge nicht mehr durch die ZVS, sondern direkt durch die Professorinnen vergeben werden. Persönliche Vorlieben statt gleiche Chancen für alle – so lange Bündnis 90 / Die Grünen mitregiert, wird es das in Schleswig-Holstein ebenso wenig geben wie Studiengebühren.“ In einer Pressemitteilung vom 03.11. heißt es sogar: „Die erneut vorgetragene Forderung, dass diese (die Professoren) zukünftig selbst entscheiden dürfen, wer in einem zulassungsbeschränkten Fach studieren darf und wer nicht, ist trauriger Höhepunkt des CDU-Konzepts zur Entdemokratisierung der Hochschulen.“
Und jetzt finden wir haargenau dies als Gegenstand einer Regierungsvorlage, nämlich dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen von 12. März 1992. Der Titel des Gesetzes ist zwar zugegebenermaßen etwas kryptisch, es enthält aber die landesrechtliche Umsetzung des Staatsvertrages, der eben die Bestimmungen des neuen Hochschulrahmengesetzes umsetzt, die unter anderem dazu führen werden, dass auch Schleswig-Holsteinische Hochschulen künftig einen bestimmten Anteil an Studierenden im bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen nach einem festgelegten bzw. noch festzulegendem Verfahren selber auswählen dürfen. Ich bin gespannt, meine Damen und Herren, wie die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in der zweiten Lesung abstimmen wird. So lange Sie mitregieren, Frau Fröhlich, das haben Sie ja schließlich angekündigt, soll es das in Schleswig-Holstein ja nicht geben. Sie haben also drei Möglichkeiten: 1. Sie bringen ein Gesetz zu Fall, das Ihre eigene Regierung eingebracht hat, 2. Sie scheiden im Januar aus der Regierung aus oder 3. wir verschieben die zweite Lesung auf die nächste Legislaturperiode.
Wir jedenfalls werden zustimmen. Und wir hätten es nach wie vor für richtiger empfunden, dieses Gesetz in die Novellierung des Hochschulgesetzes zu integrieren so wie es etwa in Baden-Württemberg geschehen ist. Das Sie es nicht getan haben, Frau Erdsiek-Rave, zeigt, dass Sie aufgrund eines Staatsvertrages nun gezwungen sind, etwas gesetzlich umzusetzen, was Sie politisch eigentlich gar nicht wollen. Daran zeigt sich, dass bundesweite Vereinbarungen und Staatsverträge manchmal eben doch was gutes haben.
Ich fordere Sie allerdings auf, in dem Rahmen, den Sie auf Verordnungsebene regeln können, den Hochschulen keine Steine in den Weg zu legen oder dieses Instrument zu unterlaufen. Insofern wird die Frage des Verordnungsrahmens sicherlich in den Ausschussberatungen im Januar noch eine Rolle spielen.
Wir begrüßen, dass durch den Staatsvertrag und durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Hochschulen in die Verantwortung für die Studienplatzvergabe mit einbezogen werden können. Und wir halten die Eigenauswahl eines Teils der Studierenden in der Tat für ein geeignetes Mittel auch der Profilbildung einzelner Studiengänge. Es ist unbestritten von Vorteil, wenn die Hochschulen durch ein besonderes Auswahlverfahren – was ja eben nicht ins Belieben der einzelnen Hochschullehrerinnen und –lehrer gestellt ist, Frau Fröhlich – eine besondere Motivation der Studierenden oder eine besondere Eignung, etwa durch Zusatzqualifikationen, berücksichtigt werden können. Dies ist natürlich kein Ausschlussinstrument, sondern es ist für die Bewerber eine zusätzliche Chance, Qualifikationen unter Beweis zu stellen und sich für Studiengänge einzutragen, für die sie in einem anonymisierten Verfahren keine Zugangsberechtigung erhalten würden. Unsere Kritik an dem Gestaltungsrahmen, den Hochschulrahmengesetz und Staatsvertrag vorgeben, richtet sich daran, dass die Kontingente für die Eigenauswahl dem ZVS-Verfahren nachrangig zugewiesen werden. Unserer Meinung nach wäre es richtiger, die Eigenauswahl dem ZVS-Verfahren vorzuschalten, nur das wäre ein Schritt für eine nächste Novellierung des HRG.
Dies würde auch die Bereitschaft der Hochschulen erhöhen, sich an diesem neuen Instrument zu beteiligen.
Begrüßenswert ist darüber hinaus, dass künftig bereits Abiturienten an den besonderen Auswahlverfahren teilnehmen können. Dies hat den Vorteil, dass potentielle Studierende bereits vor dem Abitur eine nahtlose Studiengangswahl vorbereiten können. Insgesamt kommt durch dieses Gesetz und diesen Staatsvertrag mehr Bewegung in die Zulassungsregelungen und –, Voraussetzungen für Studierende und Studiengänge.
Die Einzelheiten werden im Ausschuss zu klären sein. Wir signalisieren allerdings Zustimmung und empfinden diesen Gesetzentwurf als eine späte Genugtuung.