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Die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen wollen zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt den Einsatz der elektronischen Fußfessel gesetzlich verankern. Der SSW legt einen eigenen Antrag zum Thema mit weiteren Forderungen vor.
Von Gewalt bedrohte Frauen sollen in Schleswig-Holstein besser geschützt werden. Dazu gibt es im Plenum gleich zwei Debatten, die erste betrifft die 1. Lesung eines schwarz-grünen Gesetzentwurfs zur Einführung einer elektronischen Fußfessel, in der anderen geht es um einen allgemein gefassteren Antrag zum Thema vom SSW.
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen wollen ein „Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ ins Landesverwaltungsgesetz implementieren. Zwar gibt es Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen wie etwa Betretungs- und Annäherungsverbote. „Aber man muss immer wieder feststellen, dass all das oftmals nicht ausreicht“, hatte Sozialministerin Aminata Touré bereits im September 2023 im Landtag gesagt. „Und deshalb finde ich die Fußfessel als schärfere Maßnahme völlig richtig und begrüßenswert.“
Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf könnte eine Person auf richterliche Anordnung „zum Tragen eines technischen Mittels verpflichtet werden“, wenn dessen elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes zum Schutz einer gefährdeten Person erforderlich ist, weil ansonsten deren „Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ gefährdet sind. Des Weiteren dürfte die Polizei Daten über den Aufenthaltsort verarbeiten und diese zu einem Bewegungsbild verbinden.
Außerdem könnte die gefährdete Person ebenfalls ein technisches Gegenstück der Fußfessel zur Ortung tragen, womit der Schutzraum nicht mehr statisch auf Räumlichkeiten begrenzt wäre, sondern beweglich würde. Bei einer Verletzung des Schutzraums könnte ein Alarm die Polizei schnell reagieren lassen. Das Bundesjustizministerium hatte Anfang vergangener Woche einen ähnlichen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt, die Familiengerichten ermöglichen soll, in Fällen von häuslicher Gewalt eine Aufenthaltsüberwachung mit einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dies wird beispielsweise in Spanien bereits praktiziert.
Die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering hatte bereits im Februar-Plenum an die Landesregierung appelliert: „Stärken Sie unsere Fraueneinrichtungen und Frauenhäuser in unserem Land.“ Eine Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt „auf allen Ebenen“ fordert die SSW-Landtagsfraktion nun in einem Antrag, bei dem es hauptsächlich um die Sicherstellung der Finanzierung von Beratungs- und Hilfsangeboten für Frauen geht. So dürfe „die psychosoziale Prozessbegleitung nicht dem Rotstift zum Opfer fallen“, heißt es, auch dürfe die Unterstützung für gewaltbetroffene Kinder nicht gekürzt werden.
Für die Durchführung bereits beschlossener Maßnahmen wie dem Hochrisikomanagement, bei dem in Schleswig-Holstein Polizei, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen sowie Jugendämter und weitere Institutionen kooperieren, um Schutzmaßnahmen für Gewaltbetroffene und deren Kinder zu erarbeiten, brauche es ebenfalls ausreichende finanzielle Mittel, so der SSW. Der Personalbedarf in den Frauenhäusern steige durch diese Mehrarbeit, „aber die Finanzierung dafür steht noch aus. Wer eine Maßnahme beschließt, muss auch die Kosten tragen.“
Abgesehen davon betont der SSW, dass staatliche Maßnahmen sich stärker auf die Täter konzentrieren sollten. Neben der Prävention wird die Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter gefordert, wobei im Gegensatz zum aktuell im Plenum vorgestellten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen der SSW allein die Einschränkung des Bewegungsradius der Täter verlangt, derweil „nicht die von psychischer und physischer Gewalt Betroffenen“ eingeschränkt werden sollen.
Hintergrund: Im Jahr 2023 ist laut Landespolizei in Schleswig-Holstein 4.516 Frauen von ihren Partnern Gewalt angetan worden. Vorsätzliche einfache Körperverletzung (2.591 Fälle) sowie Bedrohung, Stalking und Nötigung (1.240) kamen am häufigsten vor, in 21 Fällen von Partnerschaftsgewalt an Frauen standen am Ende ein Mord oder Totschlag.
Bundesweite Zahlen zeigen einen Anstieg der Gewalt gegen Frauen. So stieg die Zahl der weiblichen Opfer von Häuslicher Gewalt laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts (BKA) um 5,6 Prozent auf 180.715. Auch bei Sexualstraftaten verzeichnet das BKA einen Anstieg. 2023 wurden demnach 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten – und damit 6,2 Prozent mehr als 2022.
Die Zahl der Straftaten, die ausschließlich auf frauenfeindlichem Gedankengut basieren, stieg im Jahr 2023 um mehr als 56 Prozent gegenüber 2022. Demnach wurden 322 Taten gegen Frauen erfasst, bei denen das Tatmotiv ausschließlich auf Vorurteile gegen Frauen oder das weibliche Geschlecht zurückgeht. Im Jahr 2022 waren es noch 206 Straftaten dieser Art.
(Stand vom 9. Dezember 2024)
Vorherige Debatten zum Thema:
November 2024 (Newsticker, 22.11./13:30)
Februar 2024
September 2023 (Newsticker, 22.09./12:00)
Top 9:
Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes
1. Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und Grünen
Drucksache 20/2746
Top 27:
Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten
Antrag der Fraktionen von SSW und SPD – Drucksache 20/2741(neu)
Alternativantrag CDU/Grüne – Drucksache 20/2781