Landtag wählt Mitglieder des Landesverfassungsgerichts - Ausschuss gibt Vorschlag bekannt
Nr. 106 / 5. November 2020Landtag wählt Mitglieder des Landesverfassungsgerichts – Ausschuss gibt Vorschlag bekanntDer Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts schlägt dem Parlament für die gleichnamige Wahl im Rahmen der nächsten Plenarsitzung (Freitag, 20. November) sechs Personen vor. Darauf einigten sich die Abgeordneten in vertraulicher Sitzung. Um wen es sich bei den Kandidatinnen und Kandidaten handelt, teilte der Ausschuss heute (Donnerstag) mit.Als Präsident des Landesverfassungsgerichts soll für die verbleibende Amtszeit bis zum 31. Dezember 2026 Herr Prof. Dr. Christoph Brüning, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, gewählt werden. Für die Wahl zur Vizepräsidentin schlägt der Ausschuss Frau Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032 vor. Als ihr persönliches stellvertretendes Mitglied soll Herr Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck, für seine verbleibende Amtszeit bis zum 30. April 2029 benannt werden.Für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032 sollen als Mitglied Frau Sabine Wudtke, Vizepräsidentin des Landgerichts Itzehoe, und als ihr persönliches stellvertretendes Mitglied Frau Dr. Silke Reimer, Rechtsanwältin und Notarin, gewählt werden, so der Vorschlag der Abgeordneten. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss die Wahl von Frau Dr. Silke Schneider, Präsidentin des Landgerichts Lübeck und als ihr persönliches stellvertretendes Mitglied Dr. Marc Petit, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032. Darüber hinaus schlägt der Ausschuss dem Parlament vor, als persönliches stellvertretendes Mitglied für Verfassungsrichter Achim Theis Herrn Holger Bruhn, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032 zu wählen.