Flemming Meyer zu TOP 35 - Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer
PresseinformationKiel, den 18.11.2011 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 35 Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer Drs. 17/1954Bei der Ausweisweisung des Wattenmeeres zum Weltnaturerbe wurde bereits im Vorfeld dafürSorge getragen, dass bestimmte Flächen – die sogenannten Enklaven – nicht in dieGebietskulisse des Weltnaturerbes einbezogen wurden. Dieser Beschluss war einzig und alleindarauf zurück zu führen, Erkundungsbohrungen und gegebenenfalls weitere Ölbohrungen imNationalpark Wattenmeer zu beantragen. Daher stehen die geplanten Explorationsbohrungennun auch nicht im Widerspruch zum bestehenden Gebiet des Weltnaturerbes Wattenmeer.Der SSW vertritt diesen politischen Willen nicht. Und ich sage deutlich, wir sind weiterhingegen Erkundungs- und Ölbohrungen im Wattenmeer.Es mag durchaus sein, dass mit der bestehenden Gebietsausweisung das Weltnaturerbe durchdie Explorationsbohrungen juristisch nicht in Gefahr gerät und dass wir den Welterbestatusbehalten können. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es gar nicht erst diese Enklavenhätte geben dürfen. Dies wurde seinerzeit mit politischer Mehrheit durchgedrückt. Ich sageaber, die Ölindustrie hat im Nationalpark nichts verloren. 2Wir haben bereits in der Vergangenheit gesagt, dass mit RWE-Dea über den Ausstieg aus derÖlförderung im Wattenmeer verhandelt werden muss. Aus diesem Grund haben wir auch dieKonzessionsverlängerung von über 30 Jahren kritisiert. Letztendlich wurde durch die Hintertürdie Möglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten.Auch wenn das Weltnaturerbe von den Bohrungen nicht betroffen sein wird, so verstößt esnach Auffassung des SSW strikt gegen die Zielsetzung des Nationalparks. Die Mittelplategenießt zwar Bestandsschutz im Nationalparkgesetz, es ändert aber nichts an der Tatsache,dass Ölförderung im Nationalpark nicht zu suchen hat. Die Ölförderung hat nichts mitnachhaltiger Nutzung zu tun. Dort werden Rohstoffe unwiederbringlich abgebaut – quasiausgebeutet – und der Nationalpark permanent der Gefahr ausgesetzt, verschmutzt zuwerden. Zudem hat die Ölförderung im Wattenmeer wenig mit der traditionellen Nutzung zutun, wie beispielsweise Fischerei oder Tourismus.Darüber hinaus ist niemandem zu erklären, dass aus ökologischen GründenNullnutzungszonen im Nationalpark eingerichtet wurden, die Ölindustrie aber wie bisher imWattenmeer fördern darf. Nun sollen auch noch zusätzliche Erkundungsbohrungendurchgeführt werden dürfen - mit dem Ziel noch mehr Öl zu fördern.Die Explorationsbohrungen sind zwar von der Bergbaubehörde genehmigt, aber Bohrungenzur Förderung von Öl werden erst später beantragt werden, wenn die Explorationsbohrungenerfolgreich waren.Nach unserer Auffassung verstoßen sowohl die Erkundungsbohrungen sowie die Ölförderungaußerhalb der Mittelplate gegen das geltende Nationalparkgesetz. Der WissenschaftlicheDienst des Landtages trifft hierzu in seiner Stellungnahme zu „Probebohrungen imWattenmeer“ eindeutige Aussagen. Darin steht unter anderem: „Damit bleibt festzustellen,dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebietes des Nationalpark Wattenmeers über diegesetzlichen bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossenwerden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“ Deutlicher geht es kaum. 3Derartige Probebohrungen stehen im Widerspruch zum NPG. Darüber hinaus verstoßen sieauch gegen europäisches Naturschutzrecht. Es stellt sich also die Frage, warum dasBergbauamt bei der Genehmigung der Explorationsbohrungen in den Enklaven dies nichtberücksichtig. Aus unserer Sicht ein Fehler im bestehenden System. Hier muss dieLandesregierung tätig werden und im Sinne des Wattenmeere alles dafür tun, um dieExplorationsbohrungen zu verhindern. Ansonsten führen wir unser Nationalparkgesetz adabsurdum.