Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.11.11
15:05 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 35 - Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer

Presseinformation
Kiel, den 18.11.2011 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 35 Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer Drs. 17/1954

Bei der Ausweisweisung des Wattenmeeres zum Weltnaturerbe wurde bereits im Vorfeld dafür
Sorge getragen, dass bestimmte Flächen – die sogenannten Enklaven – nicht in die
Gebietskulisse des Weltnaturerbes einbezogen wurden. Dieser Beschluss war einzig und allein
darauf zurück zu führen, Erkundungsbohrungen und gegebenenfalls weitere Ölbohrungen im
Nationalpark Wattenmeer zu beantragen. Daher stehen die geplanten Explorationsbohrungen
nun auch nicht im Widerspruch zum bestehenden Gebiet des Weltnaturerbes Wattenmeer.
Der SSW vertritt diesen politischen Willen nicht. Und ich sage deutlich, wir sind weiterhin
gegen Erkundungs- und Ölbohrungen im Wattenmeer.


Es mag durchaus sein, dass mit der bestehenden Gebietsausweisung das Weltnaturerbe durch
die Explorationsbohrungen juristisch nicht in Gefahr gerät und dass wir den Welterbestatus
behalten können. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es gar nicht erst diese Enklaven
hätte geben dürfen. Dies wurde seinerzeit mit politischer Mehrheit durchgedrückt. Ich sage
aber, die Ölindustrie hat im Nationalpark nichts verloren. 2
Wir haben bereits in der Vergangenheit gesagt, dass mit RWE-Dea über den Ausstieg aus der
Ölförderung im Wattenmeer verhandelt werden muss. Aus diesem Grund haben wir auch die
Konzessionsverlängerung von über 30 Jahren kritisiert. Letztendlich wurde durch die Hintertür
die Möglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten.


Auch wenn das Weltnaturerbe von den Bohrungen nicht betroffen sein wird, so verstößt es
nach Auffassung des SSW strikt gegen die Zielsetzung des Nationalparks. Die Mittelplate
genießt zwar Bestandsschutz im Nationalparkgesetz, es ändert aber nichts an der Tatsache,
dass Ölförderung im Nationalpark nicht zu suchen hat. Die Ölförderung hat nichts mit
nachhaltiger Nutzung zu tun. Dort werden Rohstoffe unwiederbringlich abgebaut – quasi
ausgebeutet – und der Nationalpark permanent der Gefahr ausgesetzt, verschmutzt zu
werden. Zudem hat die Ölförderung im Wattenmeer wenig mit der traditionellen Nutzung zu
tun, wie beispielsweise Fischerei oder Tourismus.
Darüber hinaus ist niemandem zu erklären, dass aus ökologischen Gründen
Nullnutzungszonen im Nationalpark eingerichtet wurden, die Ölindustrie aber wie bisher im
Wattenmeer fördern darf. Nun sollen auch noch zusätzliche Erkundungsbohrungen
durchgeführt werden dürfen - mit dem Ziel noch mehr Öl zu fördern.


Die Explorationsbohrungen sind zwar von der Bergbaubehörde genehmigt, aber Bohrungen
zur Förderung von Öl werden erst später beantragt werden, wenn die Explorationsbohrungen
erfolgreich waren.
Nach unserer Auffassung verstoßen sowohl die Erkundungsbohrungen sowie die Ölförderung
außerhalb der Mittelplate gegen das geltende Nationalparkgesetz. Der Wissenschaftliche
Dienst des Landtages trifft hierzu in seiner Stellungnahme zu „Probebohrungen im
Wattenmeer“ eindeutige Aussagen. Darin steht unter anderem: „Damit bleibt festzustellen,
dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebietes des Nationalpark Wattenmeers über die
gesetzlichen bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen
werden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“ Deutlicher geht es kaum. 3
Derartige Probebohrungen stehen im Widerspruch zum NPG. Darüber hinaus verstoßen sie
auch gegen europäisches Naturschutzrecht. Es stellt sich also die Frage, warum das
Bergbauamt bei der Genehmigung der Explorationsbohrungen in den Enklaven dies nicht
berücksichtig. Aus unserer Sicht ein Fehler im bestehenden System. Hier muss die
Landesregierung tätig werden und im Sinne des Wattenmeere alles dafür tun, um die
Explorationsbohrungen zu verhindern. Ansonsten führen wir unser Nationalparkgesetz ad
absurdum.