Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.04.08
12:25 Uhr
Landtag

Herzlichen Glückwunsch: Erstes Landesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein im Landtag gewählt

46/2008 Kiel, 23. April 2008


Herzlichen Glückwunsch: Erstes Landesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein im Landtag gewählt


Kiel (SHL) - Seit heute hat auch Schleswig-Holstein ein eigenes Landesverfassungsgericht: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner heutigen Tagung die sieben Richterinnen und Richter sowie ihre jeweiligen persönlichen Stellvertreter einstimmig gewählt. Der Land- tag gratuliert den gewählten Mitgliedern des ersten Landesverfassungsgerichtes sehr herz- lich!



Nach der geheimen Wahl im Plenum und der Überreichung der Ernennungsurkunden durch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen werden die Richterinnen und Richter durch Land- tagspräsident Martin Kayenburg am Nachmittag wiederum im Plenum vereidigt.
Zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichtes ist mit einer Amtszeit bis zum 30. April 2017 der Präsident des Landgerichts Itzehoe Dr. Bernhard Flor gewählt worden, sein persönliches stellvertretendes Mitglied ist Dirk Stojan, Präsident des Amtsgerichts Lübeck. Die weiteren Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes sind:
• Vizepräsident: Hans-Joachim Schmalz, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Stellvertretung: Jutta Lewin-Fries, Vizepräsidentin des Lan- dessozialgerichts),
• Ulrike Hillmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Kiel (Stellvertretung: Dr. Ole Krönert, Vizepräsident des Landgerichts Lübeck),
• Maren Thomsen, Richterin am Bundesverwaltungsgericht (Stellvertretung: Dr. Susanne Rublack, Richterin am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht),
• Dr. Klaus Brock, Rechtsanwalt und Notar, Lübeck (Stellvertretung: Arno Witt, Rechts- anwalt, Kiel),
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de, Tel. 0431/988-1120, Fax -1119; Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

• Prof. Dr. Felix Welti, Professor für Sozial- und Verwaltungsrecht an der Hochschule Neubrandenburg (Stellvertretung: Uwe Jensen, Rechtsanwalt, Justizstaatssekretär a. D.),
• Prof. Dr. Erich Samson, Bucerius Law School, Hamburg (Stellvertretung: Martin Suttkus, Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht).



Das Landesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig und wird ab 1. Mai 2008 seine Arbeit aufnehmen. Der Landtag hatte im Dezember vergangenen Jahres als letztes Bundes- land den Weg für die Einrichtung eines eigenständigen Verfassungsgerichts für Schleswig- Holstein freigemacht.
Das Landesverfassungsgericht wird nur zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen. Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abge- ordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen. Damit kann auch die zahlenmäßig klei- ne derzeitige Landtagsopposition vor das Gericht ziehen. Auch Kommunen können sich an das Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurden.