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Kommt ein gesetzliches Nikab-Verbot an Hochschulen in Schleswig-Holstein? Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes ist nicht nur in der Koalition umstritten. Seit 9 Uhr läuft die mündliche Anhörung im Bildungsausschuss.
Es ist eine der umfangreichsten Anhörungen eines Ausschusses in der Geschichte des Landtages: 110 Anzuhörende hatten die Fraktionen benannt, knapp 50 Fachleute und Betroffene übermittelten dem Bildungsausschuss ihre Stellungnahmen. Das Thema, seit Monaten brisant diskutiert: Ein von der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) gefordertes Verbot von Gesichtsschleiern an Hochschulen. Nach dem schriftlichen Part hat heute Morgen um 9 Uhr die mündliche Anhörung im Landeshaus begonnen. Sie ist öffentlich zugänglich und kann zudem über Parla-Radio mitverfolgt werden.
Die Diskussion um das Verbot von Gesichtsschleiern an der Uni Kiel wird seit Monaten kontrovers geführt. Die CAU hatte im Januar einer muslimischen Studentin verboten, in Vollverschleierung an einer Lehrveranstaltung teilzunehmen. Im Hörsaal müssten Mimik und Gestik des Gegenübers zu erkennen sein, so das Präsidium der CAU. Auf dem Campus dürfen Kleidungsstücke wie Burka oder Nikab jedoch getragen werden. Die Uni-Leitung forderte zudem ein gesetzliches Schleierverbot an Schulen und Hochschulen.
Aus Teilen der Politik kommt hierfür Unterstützung. CDU und FDP bekundeten Sympathie, die AfD legte im Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Die muslimische Studentin Katharina K., die den Schleier-Streit ausgelöst hatte, sieht sich hingegen diskriminiert und verweist auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit. Sie erhält ebenfalls öffentliche Rückendeckung, etwa von den mitregierenden Grünen. SPD und SSW mahnten in der Plenardebatte im März, als der vorliegende Gesetzentwurf in Erster Lesung debattiert wurde, zur Gelassenheit.
Am Ende verständigte sich das Plenum im Frühjahr auf jene Anhörung, dessen mündlicher Teil mit rund 25 Anzuhörenden am Donnerstag stattfindet. Die Studentin Katherina K. wird den Abgeordneten im Bildungsausschuss laut Tagesordnung nicht Rede und Antwort stehen. Aus den rund 50 vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen ergibt sich – wie im Plenum – ein Pro und Kontra.
Neben der Glaubensfreiheit habe auch die Freiheit von Wissenschaft und Lehre Verfassungsrang, betont CAU-Vizepräsidentin Prof. Anja Pistor-Hatam. Damit eine Hochschule ihren Aufgaben nachkommen könne, sei ein „offene Kommunikation“ erforderlich.
Mit Gesichtsschleier sei „ein freies, gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben nicht möglich“, unterstreicht die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Der Schleier verletze die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – egal ob er aus äußerem oder „innerem Zwang“ getragen werde. Terre des Femmes will den Schleier aus dem gesamtem öffentlichen Raum verbannen und nennt Bayern als Beispiel, wo Burka und Nikab nicht nur an Hochschulen, sondern auch im öffentlichen Dienst, in Kindergärten und in Wahllokalen verboten sind.
Eine ähnliche Position vertritt die alevitische Gemeinde Kiel. Der Gesichtsschleier stehe für ein „frauenfeindliches Weltbild“. Er mache Schülerinnen und Studentinnen „gesichtslos“.
Die Studentin Katharina K. verurteilt das Verbot dagegen als „zunehmende bewusste Dämonisierung des Islams und der Muslime“. Es bezwecke nichts Anderes, „als dass gläubige Muslimas, die der islamrechtlich legitimen und gültigen Auffassung folgen, dass das Gesicht zu bedecken ist, verwehrt wird, eine höhere akademische Bildung wahrzunehmen“. Sie kündigt in ihrem Schreiben vom Juni an, auch weiterhin mit Gesichtsschleier an Vorlesungen teilzunehmen.
Der Zentraltrat der Muslime spricht von einem „Angriff gegen die Frau“. Frauen, „die für sich den Gesichtsschleier als religiös verbindlich ansehen“, würden von Bildung ferngehalten. Die Konsequenz sei, dass diese Frauen „in eine Isolation gebracht würden, die sich nicht selten auf den familiären Kreis beschränkt“.