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21. März 2019 – Petitionsausschuss

„Wir sind das Original“

Petition ist nicht gleich Petition. Welche Unterschiede es gibt und was man als Bürger tun muss, damit ein parlamentarisches Petitionsverfahren eingeleitet wird, darüber klärte heute der Petitionsausschuss auf.

Der CDU-Abgeordnete Hauke Göttsch freut sich nach seiner Wahl. Neben ihm sitzen die Abgeordneten Bernd Heinemann (SPD) und Peer Knöfler (CDU).
Seit Januar ist er Vorsitzender des Petitionsausschusses: Hauke Göttsch (Mitte, CDU). Foto: Landtag

Auf Plattformen wie „openPetition“ oder „Change.org“ können Bürger online Unterstützung für ihre Anliegen sammeln und erreichen damit immer mehr Menschen. Doch es besteht Verwechslungsgefahr: Die privaten Online-Initiativen führen nicht zu einem parlamentarischen Petitionsverfahren. „Sowohl in der Bevölkerung, als auch in der medialen Berichterstattung wird das Mitklicken auf privaten Online-Portalen oftmals mit dem parlamentarischen Petitionsverfahren verwechselt“, erklärte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Hauke Göttsch (CDU), heute in einer Pressekonferenz. Um Enttäuschungen zu vermeiden, rät Göttsch dazu, sich mit allen Initiativen direkt an den Ausschuss zu wenden: „Denn wir sind das Original.“

Bürger könnten sich beispielsweise online über ein Formular an den Ausschuss wenden. Diese Möglichkeit werde bereits in mehr als 35 Prozent der Fälle genutzt, so der Ausschuss-Vorsitzende. Darüber hinaus sei es möglich, eine öffentliche Petition einzureichen. „Auf der Website des Ausschusses können Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Landesgesetzgebung sowie Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse online einreichen. Diese Petitionen können dann durch Mitzeichnungen unterstützt werden“, betont Göttsch. Schleswig-Holstein sei eines der wenigen Bundesländer, die diesen Service bieten würden. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher 18 Petitionen veröffentlicht worden, wie etwa ein Anliegen zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamte, das 11.700 Unterstützer fand.

800 Petenten in der aktuellen Wahlperiode

Der Petitionsausschuss gab darüber hinaus weitere Zahlen bekannt. So habe es in der laufenden Wahlperiode bereits 800 Petenten mit unterschiedlichsten Anliegen – von allgemeinem oder individuellem Interesse – gegeben. Vier Anhörungen seien öffentlich behandelt worden. Zu einer öffentlichen Anhörung kommt es, wenn eine Petition von mehr als 2.000 Personen unterstützt wird.