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28. Januar 2019 – Untersuchungsausschuss

Erste Zeugenvernehmung zu Rocker-Ermittlungen

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen sagt ein Ex-Fahnder aus dem damaligen Ermittlerteam des LKA zur sogenannten Rocker-Affäre aus. Es ist die erste öffentliche Vernehmung im Untersuchungsausschuss.

Vor der ersten öffentlichen Zeugenvernehmung nehmen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses im Schleswig-Holstein-Saal an den U-förmig aufgestellten Tischen Platz.
Der Untersuchungsausschuss kurz vor Beginn der ersten Zeugenvernehmung. Foto: Landtag

In der ersten, mit großer Spannung erwarteten Zeugenvernehmung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu möglichen Missständen in der Landespolizei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität in früheren Jahren beklagt ein Ermittler mangelndes Aufklärungsinteresse und zum Teil undurchsichtige Strukturen innerhalb der Polizei. „Viele Dinge liefen relativ schleppend“, sagte der 49-Jährige Kriminalhauptkommissar in seiner mehrstündigen öffentlichen Befragung. Die Leitung der Sonderkommission „Rocker“ habe wenig Interesse am Fortgang der Ermittlungen gezeigt, Sachstände seien nicht regelmäßig abgefragt worden. „Ich hätte ein gesteigertes Interesse erwartet“, gibt der Zeuge zu Protokoll.

In dem Untersuchungsausschuss geht es um Vorwürfe der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, Druck „von oben“ bei der Polizei und Mobbing. Kriminalhauptkommissar Axel R. gehörte zum Ermittlerteam rund um eine Messerstecherei in einem Schnellrestaurant in Neumünster im Jahr 2010 (das sogenannte Subway-Verfahren). Damals hatten Rocker der „Bandidos“ Bandenmitglieder der „Red Devils“ angegriffen und zwei Männer schwer verletzt. Der vor den Ausschuss geladene Polizeibeamte und ein Kollege wurden versetzt, nachdem sie bei der polizeilichen Aufarbeitung Vorgaben von Vorgesetzten zu Aktenvermerken nicht akzeptieren wollten. In der Öffentlichkeit wird seitdem von der „Rocker-Affäre“ gesprochen.

„Es brach ein Gewitter über mich ein“

Der heute vernommene Beamte beschrieb die Widerstände, auf die er als Ermittlungsführer bei seiner Arbeit stieß, weil er gegen den Willen seiner Vorgesetzten einen Vermerk mit zu den Akten geben wollte. Es ging darin um den entlastenden Hinweis eines V-Mann-Führers zu einem damals in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen. „Es ist berufsethisch total verwerflich, so einen Hinweis nicht aktenkundig zu machen“, sagte der Polizist.

Der Ermittler schilderte seine Angst vor ihm nicht näher konkretisierten Konsequenzen. Trotzdem habe er einen „Minimalvermerk“ geschrieben. Daraufhin sei er zu seinen Vorgesetzen, darunter der damalige Landeskriminalamts-Vize Ralf Höhs, bestellt worden. „Es brach ein Gewitter über mich ein“, schildert er. Ihm sei Vertrauensbruch und das Nicht-Befolgen dienstlicher Anweisungen vorgeworfen worden, er habe um freiwillige Versetzung bitten sollen. „Das war letztlich – umgangssprachlich – der Rausschmiss aus der Abteilung.“ Der Beamte weigerte sich und wurde in den Bereich für Waffen- und Falschgeld versetzt.

Polizeiinterne Papiere in Rocker-Auto

Als Vorgesetzte ihm verboten hätten, wegen des entlastenden Hinweises zum zuständigen Staatsanwalt zu gehen, sei ihm klar geworden: „Hier stimmt etwas nicht.“ Er habe bei der Arbeit unter großem Druck gestanden, habe sich aber stets an den Grundsatz „Aktenwahrheit, Aktenklarheit“ gehalten. „So ermittelt man doch nicht“, sagte der 49-Jährige. An solchen Dingen scheiterten letztlich Gerichtsverhandlungen. „Mauscheleien“ hätten dazu geführt, dass es keine Verurteilungen gebe.

Durch die erste Zeugenbefragung kam auch heraus, dass ein anderer Hinweis zu einem der damals unter Tatverdacht geratenen „Bandidos“, ebenfalls nicht verschriftlicht wurde. Danach habe der Rocker in dem Schnellrestaurant nicht zugestochen. Zudem fanden die Ermittler bei der Durchsuchung des Autos eines Tatverdächtigen im Nachgang des Vorfalls in dem Schnellrestaurant einen achtseitigen polizeiinternen Auszug zur kriminellen Historie einer Person, die er nicht kannte, wie der Ermittler sagte. „Nichts ist schlimmer, als wenn man in den eigenen Reihen ein Leck hat.“ Der Auszug sei 2016 vernichtet worden.

In einer Woche geht´s weiter

Der Untersuchungsausschuss war im Februar vergangenen Jahres vom Parlament eingesetzt worden. Es ist der 28. derartige Sonderausschuss seit 1946. Neben der Aufklärung zu den Vorgängen um die Rocker soll der Parlamentarische Untersuchungsausschuss insbesondere auf Betreiben der Sozialdemokraten publik gewordene Negativschlagzeilen an der Polizeischule Eutin beleuchten; hier standen mehrmals Verdachtsfälle von Sexismus und Fremdenfeindlichkeit im Raum.

Am 4. Februar will der Ausschuss einen weiteren Ermittler befragen. Auch er war versetzt worden, weil die beiden Beamten Aktenvermerke in der von Vorgesetzten eingeschränkten oder geänderten Form nicht akzeptieren wollten.

Mehr Informationen:
Auftrag und Einsetzung des Ausschusses (23. Februar 2018)
Der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss (in der 19. Wahlperiode)