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Die Datenschutzgrundverordnung der EU sorgt seit ihrem Inkrafttreten für Wirbel. Verunsicherung gibt es unter anderem beim Fotografieren in der Öffentlichkeit. Der Innen- und Rechtsauschuss nimmt die neue Regelung jetzt unter die Lupe.
Wer darf wen ablichten und welche Bilder dürfen veröffentlicht werden? Eine Frage, die nicht nur professionelle Fotografen umtreibt, sondern auch Hobby-Knipser beschäftigt, seit die Europäische Union im Mai 2018 die Datenschutzregeln verschärft hat. Nun hat sich der Innen- und Rechtsausschuss im Landtag mit Fachleuten ausgetauscht, nachdem die SPD die Debatte im Sommer angestoßen hatte.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass „die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten“ geben muss. Konkret: Wenn man auf der Straße einen Schnappschuss macht und es sind Menschen im Bild, muss man fragen, bevor man auf den Auslöser drückt. Das betrifft allerdings nur Berufsfotografen, weniger das private Bilderalbum, erläutert die Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen vor dem Ausschuss. „Die bloße Anfertigung von Fotos im privaten Umfeld und deren Speicherung“ unterlägen nicht der DSGVO – solange die Bilder privat bleiben und nicht etwa in sozialen Medien auftauchen.
Für Berufsfotografen sei die Lage jedoch schwierig, berichtet David Seiler. Der Rechtsanwalt vertritt den Photoindustrieverband, den Bundesverband professioneller Bildanbieter sowie weitere Fotoverbände. Er moniert „Auswüchse wie das Fotografierverbot bei Einschulungen oder das Schwärzen von Gesichtern bei Aufnahmen von Kindergartengruppen“. Unter diesen Vorsichtsmaßnahmen leide seine Branche, so Seiler: „Fotografen verlieren Aufträge oder sie wissen nicht, wen sie ablichten dürfen, wenn sie für eine Veranstaltung gebucht werden.“
Ein Appell richtet sich an die Bundesregierung. Haimo Schack, Professor für Europäisches Recht an der Universität Kiel, ruft die Landtagsabgeordneten auf, über den Bundesrat Druck zu machen und auf eine moderne Bestimmung für ganz Deutschland zu drängen. Die DSGVO enthält eine Öffnungsklausel, die es den EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, eigene Regelungen für Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Wissenschaft und Kunst zu treffen. Der Bund macht davon bislang jedoch keinen Gebrauch. Ebenfalls möglich wäre eine Lösung auf Länderebene. Allerdings warnen die Experten in der Anhörung vor diesem Weg: Es gebe dann womöglich in den Bundesländern 16 unterschiedliche Foto-Gesetze.