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Die großen Themen Inneres, Justiz und Medien sind die Hauptarbeitsgebiete des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Dazu gehören beispielsweise die Teilbereiche innere Verwaltung und Polizei, Gerichtswesen und Strafvollzug, Fernsehen und Rundfunk oder das Landespresserecht.
Der Finanzausschuss hat zwei zentrale Aufgaben: Zum einen die Beratung des Landeshaushalts, der auch als Doppelhaushalt für zwei Jahre aufgestellt werden kann, und zum anderen die Kontrolle der Regierung beim Haushaltsvollzug. Nach der Landeshaushaltsordnung, der Geschäftsordnung des Landtags und dem Haushaltsgesetz muss die Landesregierung (das Finanzministerium) den Finanzausschuss in einer Reihe von Fällen unterrichten und darf erst mit seiner Zustimmung Haushaltsmittel ausgeben.
Der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags befasst sich mit allen die Bildung betreffenden Fragen, insbesondere ist er zuständig für
Die Aufgabengebiete des Umwelt- und Agrarausschusses sind die Bereiche Natur, Umwelt, Landesentwicklung, Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei.
Der Ausschuss schafft einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen des Agrarbereichs, also beispielsweise der Landwirte und Fischer, und des Umweltschutzes. Dabei handelt er nach dem Grundsatz, dass eine gute fachliche Praxis auch Umweltgesichtspunkten Rechnung trägt. Ökonomie und Ökologie werden in Übereinstimmung miteinander gebracht.
Der Aufgabenbereich des Wirtschaftsausschusses entspricht dem Tätigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in den Bereichen Wirtschaft, Technologie, Verkehr und Straßenbau. Hier begleitet, unterstützt und kontrolliert der Ausschuss das Regierungshandeln. Die parlamentarische Zuständigkeit für den Fachbereich „Wissenschaft“ des Ministeriums liegt beim Bildungsausschuss. Der Wirtschaftsausschuss setzt bei seiner Arbeit auf Berechenbarkeit und Nachhaltigkeit.
Die Aufgabenbereiche des Sozialausschusses sind Arbeit, Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie, alles Bereiche, die jeden Einzelnen zum Teil unmittelbar persönlich betreffen. Das verdeutlicht ein kurzer Auszug aus aktuellen Diskussionsthemen: Einführung von Hartz IV, Einführung und Umsetzung der Eingliederungshilfe, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Schutz vor Passivrauchen, Aufarbeitung des Komplexes Unterbringung von Jugendlichen und Kindern in ehemaligen Heimen der Landesfürsorgeerziehung, Jugendschutz, Frauenpolitik, Ausbildung in Pflegeberufen, alten- und behindertengerechte Wohnformen, würdevolles Sterben, Sozialbestattungen.
Der Europaausschuss nimmt typische Querschnittsaufgaben wahr, dazu zählen die Analyse von europäischen Förderprogrammen, die Auswirkungen der EU-Politik auf die ländliche Entwicklung in Schleswig-Holstein, Fragen zur Meerespolitik, die Kompetenzverteilung im europäischen Mehrebenensystem und die norddeutsche Zusammenarbeit im Rahmen des Staatsvertrages.
Ein besonderes Schwergewicht legt der Europaausschuss auf den Bereich der Ostseekooperation, insbesondere die Mitwirkung in der Ostseeparlamentarierkonferenz.
Artikel 25 der Landesverfassung bestimmt die Bestellung eines Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar beim Landtag Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und manchmal sogar zur Gesetzgebung geben.
Das Petitionsrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, auf den der Bürger jederzeit zurückgreifen kann, nicht nur, wenn er nirgendwo sonst rechtliches Gehör findet.
Der Ausschuss für die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Hamburg ist am 17. November 2016 neu gebildet worden. Parallel dazu gibt es einen Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem gleichen Aufgabenbereich. Beide Ausschüsse sollen grundsätzlich gemeinsam tagen.
Ein einziger Ausschuss mit Mitgliedern aus beiden Parlamenten ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.